Kleingarten Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ungültig
Der Regionalverband teilt mit, dass die Beschlüsse des Verbandstages ungültig sind. Darunter fällt auch die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge.
Staßfurt l Die Kleingartenvereine in Staßfurt hängen derzeit in der Luft. Eigentlich müssen die 42 Vereine im Regionalverband ihren Mitgliedsbeitrag spätestens Ende März überwiesen haben. Dieser beträgt seit diesem Jahr 29 Euro pro Jahr und pro Garten. Am 24. August stimmten die Vereine der Erhöhung der Beiträge zu. Vorher lag der Beitrag bei 14 Euro.
Allerdings ist dieser neue Beitrag gar nicht mehr gültig. „Wie Du bereits informiert wurdest, sind die Beschlüsse des sechsten Verbandstages vom 24. August 2019 wegen eines formalen Fehlers nichtig geworden“, teilte der Regionalverband in der vergangenen Woche den Vereinen per Brief mit. Alle Beschlüsse sind demnach nicht wirksam. Darunter fällt zum Beispiel die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge. Aber auch der Kassenbericht oder der Finanzplan wären demnach ungültig.
Um welchen Formfehler es sich handelt? Muss erneut eine Mitgliederversammlung abgehalten werden? Wann würde diese stattfinden? Welcher Mitgliedsbeitrag gilt? All diese Fragen hatte die Volksstimme am vergangenen Donnerstag per Mail an den Vorstandsvorsitzenden Ingo Knabe geschickt. Eine Antwort blieb aus. Der Vorstand hatte in der vergangenen Woche verkündet, „keine weiteren Informationen über interne Vorgänge im Zusammenhang mit möglichen Austritten aus dem Regionalverband zur Verfügung zu stellen“.
Worum geht es? Es scheint so, dass bei der Versammlung Kleingartenfreunde abgestimmt haben, die nicht abstimmungsberechtigt waren. Abstimmungsberechtigt sind nur Delegierte der Vereine. Das sind in der Regel deren Vorsitzende oder Stellvertreter. Möglich, dass ein Verein zwei Stimmen abgegeben hat oder dass ein Gartenfreund abgestimmt hat, der nicht zum Vorstand seines Vereins gehört.
Bekannt war dieser Formfehler nicht allen Vereinen. „Das war niemanden bekannt“, sagt René Trümper, stellvertretender Vorsitzender des Kleingartenvereins „Naturfreunde Staßfurt“. „Es ist merkwürdig, dass der Formfehler niemandem mitgeteilt wurde.“ Eine Einladung zu einer neuen Versammlung wurde bisher nicht zugestellt. „Wir gehen davon aus, dass der alte Beitrag jetzt gilt. Die Beiträge müssen zurückerstattet werden“, meint Oliver Walter, Vorsitzender des Kleingartenvereins „Sparte 1987“.
Das bestätigt der Verband in einem Schreiben an die Vereine. „Wie uns ein aufmerksames Mitglied am 11. Februar 2020 informierte, ist dem Vorstand bei der Ausgabe der Stimmkarten an die eingeladenen Gäste ein Fehler unterlaufen. Es wurde bei der Abstimmung über die Beschlüsse eine nicht stimmberechtigte Stimme mitgezählt“, erklärt der Regionalverband in dem Schreiben, das der Volksstimme vorliegt. „So ein Fehler darf nicht passieren. So etwas hat es bisher noch nie gegeben“, sagt Olaf Krolop, Vorsitzender des KGV „Neu-Staßfurt Süd“.
Oliver Walter glaubt, dass es bei einer neuen Versammlung ein „anderes Abstimmungsverhalten gibt“. Was ja vor allem für den Tagesordnungspunkt der Erhöhung der Beiträge entscheidend sein könnte.
Die austrittswilligen Vereine vermuten einen indirekten Zusammenhang mit ihrem Anliegen, den Regionalverband zu verlassen. Die fünf Kleingartenvereine (KGV) „Eisenbahn“, „Sparte 1987“, „Am Strandbad“, „Naturfreunde Staßfurt“ und „Neu-Staßfurt Süd“ hatten außerordentliche Kündigungen eingereicht. Nach der Ablehnung wollen sie nun fristgemäß heraus. Dann müsste bis Mitte des Jahres gekündigt werden.
Parallel hat der Regionalverband die fünf Vereine zu einem Gespräch am kommenden Dienstag eingeladen. Und zwar jeden Verein einzeln. Wie die austrittswilligen Vereine sich da verhalten, wollen sie heute besprechen. „Mein Standpunkt ist, dass wir als Verein da nicht allein auftreten. Wir haben alle das gleiche Anliegen“, sagt Hartmut Becker, stellvertretender Vorsitzender des KGV „Eisenbahn“. „Mir wurde gesagt, dass die Gespräche nicht Teil einer vorgesehenen Schlichtung sind“, sagt Oliver Walter.
Wie geht‘s weiter? Gibt es eine Zukunft für die fünf Vereine im Regionalverband? Kommt die Verwaltungsgebühr? Wenn ja, wie hoch wird die? Würden die Vereine noch unter den Schutz des Bundeskleingartengesetzes fallen? Das scheint so zu sein. Die Mitgliedschaft in einem übergeordneten Verband ist nicht Bedingung, erklärt der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde. Bedingungen sind viel mehr kleingärtnerische Nutzung, eine Anlage mit Gemeinschaftsflächen muss vorliegen und der Verein muss als gemeinnützig für die Förderung des Kleingartenwesens anerkannt sein.