RFT-Insolvenz Frühere Beschäftigte sollen Ansprüche melden
Nach der Insolvenz bei RFT Staßfurt ist die Gesamtvollstreckung abgeschlossen. Frühere Beschäftige müssen sich melden.
Staßfurt l Im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Gesamtvollstreckungsverfahren nach der Insolvenz der ehemaligen Staßfurter Rundfunk- und Fernsehtechnik können einige ehemalige Mitarbeiter damit rechnen, noch einen Teil des ihnen zustehenden Geldes zurückzuerhalten. Der vom Insolvenzverwalter beauftragte Steuerberater Rüdiger Berkhan bestätigt, dass beim Schlusstermin am Amts- und Insolvenzgericht Magdeburg am 7. Juli auch beschlossen worden ist, dass ein Teil der Quote an ehemalige Arbeitnehmer ausgekehrt wird. Er erklärt, dass aber nicht alle RFTler mit einer Auszahlung rechnen können. „Berücksichtigt wird der Anspruch der Arbeitnehmer, die bis zum Ende ihrer Kündigung vom Dienst freigestellt worden sind“, erklärt der Experte. Es handele sich um rund 200 der 365 Mitarbeiter, die 1997 noch im Unternehmen wirkten. Sie haben in der Zeit ihrer Freistellung Arbeitslosengeld erhalten, aber nicht in der vollen Höhe ihres Lohnes. „Der hundertprozentige Ausgleichsanspruch steht jetzt bei der Auskehrung zur Disposition.“
Rüdiger Berkhan bittet deshalb darum, dass sich die Beschäftigten von einst, die in der Endphase von RFT freigestellt worden sind, bei ihm melden. „Dabei ist es wichtig, dass die derzeitig aktuelle Meldeadresse und die aktuelle Bankverbindung übermittelt werden, damit sie bei der Schlussausschüttung berücksichtigt werden.“
Die Industriegewerkschaft (IG) Metall hat ihre Mitglieder, die im Staßfurter Großbetrieb beschäftigt gewesen sind, bereits informiert. Mitarbeiter aus der Geschäftsstelle Magdeburg-Schönebeck saßen in den vergangenen zwei Jahrzehnten als Interessensvertreter für die Beschäftigten im Gläubiger- ausschuss. Am 7. Juli dieses Jahres haben Vertreter der IG Metall Magdeburg-Schönebeck unter Vollmacht auch an Sitzung beim Insolvenzgericht teilgenommen.
Nachdem hier Schlussrechnung, Verteilungsverzeichnis und Schlussverteilung genehmigt worden waren, schickte die IG Metall Briefe an die ehemaligen Arbeitnehmer und teilte nach telefonischer Absprache Anschrift- und Kontodaten bereits an Verwalter Berkhan mit. Nach Veröffentlichungen in der Presse meldeten sich weitere Beschäftigte in der Kanzlei im niedersächsischen Northeim. „Der Aufruf jetzt hat zum Ziel, dass möglichst alle, denen noch Geld nach der Freistellung zusteht, sich melden und ihre Ansprüche geltend machen“, sagt Rüdiger Berkhan. Wie viel jeder Einzelne erhalte, hänge von individuellen Gegebenheiten ab. Öffentlich werden aus Gründen des Datenschutzes keine Aussagen zu den auszuzahlenden Summen gemacht.
Die IG Metall informiert ihre Mitglieder, dass die Forderungen unter Berücksichtigung einer entsprechend im Verfahren berechneten Quote ausgezahlt werden. „Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil, den die Insolvenzgläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens aus der Insolvenzmasse erhalten. Die Insolvenzquote errechnet sich aus dem Verhältnis der Insolvenzmasse zur Summe aller Verbindlichkeiten“, heißt es in dem Schreiben der Metaller.
1996 meldete RFT Insolvenz an. Bis 1997 produzierte der Betrieb noch auf Sparflamme. Dann gingen endgültig die Lichter aus. 20 Jahre, bis 2017, hat sich das Gesamtvollstreckungsverfahren hingezogen, so dass viele ehemalige Mitarbeiter nicht mehr daran geglaubt hatten, noch etwas von ihrem Geld zu sehen.
Das Amtsgericht hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass es keine „übliche Verfahrensdauer“ gebe. Die Dauer des Gesamtvollstreckungsverfahrens hänge vielmehr vom Umfang der zu verwertenden Vermögenswerte ab und ob sich diese einfach verwerten lassen oder es dabei Schwierigkeiten gebe. Im Staßfurter Fall war das so. Komplexe Rechtsfragen mussten gelöst werden. Der Verwalter hatte zudem die steuerliche und buchhalterische Aufarbeitung vorzunehmen. Aufgrund einer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2010 zur Umsatzsteuerpflicht gab es zudem Komplikationen bei der Schlussrechnungslegung und der Schlussverteilung.“
Die Kanzlei von Rüdiger Berkhan ist auf dem Postweg unter der Adresse Güterbahnhofstraße 35 in 37154 Northeim zu erreichen. Die E-Mail-Adresse lautet info@stb-berkhan.de. Dort sollten der vollständige Name, die aktuelle Postanschrift sowie die Bankverbindung (IBAN) hinterlassen werden. Es wird gebeten, das Aktenzeichen 37 IN 58/96 anzugeben. Der Verwalter wird sich nach Posteingang in geeigneter Weise mit den Betroffenen in Verbindung setzen.