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Krankheit Geflügelpest bei Wildvögeln im Salzlandkreis

Das Veterinäramt des Salzlandkreises bittet um höchste Vorsicht.

21.05.2025, 18:00
Im Salzlandkreis hat sich die Geflügelpest ausgebreitet.
Im Salzlandkreis hat sich die Geflügelpest ausgebreitet. Symbolfoto: Armin Weigel/dpa

Salzlandkreis - Die Geflügelpest (Aviäre Influenza, AI), die im Salzlandkreis ausgehend von koloniebildenden Großmöwen am Kiessee I bei Barby ihren Anfang nahm, hat sich auf die dort ansässige Graugans-Population ausgeweitet und inzwischen auch erste nachgewiesene Opfer außerhalb des Kiessees gefordert.

Der letzte Totfund – ein Graureiher, bei dem eine Geflügelpest festgestellt wurde, befand sich am Hafen in Barby in der Nähe des Wasser- und Schifffahrtsamtes. Fachleute gehen davon aus, dass durch die Wildvögel und deren Ortswechsel Viren mit dem Kot verbreitet werden oder direkt durch verstorbene Tiere.

300 verendete Tiere

Bei mehreren Einsätzen mit Unterstützung des Veterinäramtes haben der Angelverein Barby, die Feuerwehr Barby und das THW Calbe in den Brutkolonien der Inseln des Kiessees rund 300 verendete Tiere geborgen und der Tierkörperbeseitigung übergeben. Der Salzlandkreis dankt allen ehrenamtlichen Helfern für ihre Mithilfe. Die Einsätze haben augenscheinlich bereits zu einem Nachlassen des Infektionsgeschehens geführt. Ob sich die Einschätzung bestätigt, wird sich an den nun geschlüpften Jungtieren als Gradmesser zeigen. Im Salzlandkreis wurden keine Sperrgebiete bzw. Restriktionszonen eingerichtet. Von der Anordnung der Aufstallungspflicht wurde und wird gegenwärtig abgesehen.

Allerdings wendet sich das Veterinäramt des Salzlandkreises – der Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz – vor diesem Hintergrund eindringlich an alle Geflügelhalter, weiterhin strengstens auf die Einhaltung erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Tierhygiene und Seuchenprophylaxe sind wichtiger denn je. Gut geführte Volierenhaltungen sind zu empfehlen, ebenso wie der immer wieder propagierte Galoschenwechsel nach Betreten und Verlassen der Geflügelställe und Ausläufe.

Regeln für Geflügelhalter

Die Geflügelhalter sollen, als Eigenüberwachung, einmal am Tag die Vögel ihres Bestands auf Veränderungen prüfen, wie zum Beispiel verringerte Beweglichkeit der Tiere, signifikanter Anstieg oder Rückgang der Produktionsdaten, eine gesteigerte Todesrate.

Jeder Geflügelhalter soll auch dringend darauf achten, dass seine Hausgeflügelbestände nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert und getränkt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Weitere Biosicherheitsmaßnahmen sind die Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Schuhen, Geräten und Fahrzeugen sowie das Desinfizieren der Hände vor Betreten des Stalles.

Totfunde melden

Das Veterinäramt des Salzlandkreises bittet Geflügelhalter, alle außergewöhnlichen Veränderungen an ihren Tieren und Totfunde mitzuteilen. Totfunde von wildlebenden Vögeln, die für außergewöhnlich gehalten werden, sollten ebenfalls gemeldet werden.