1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Geht. Geht nicht! Geht!

Gratulation Geht. Geht nicht! Geht!

Datenschutz: Darum werden nicht mehr alle Geburtstagskinder aus Staßfurt, Egeln, Güsten und Hecklingen veröffentlicht.

17.09.2017, 01:00

Güsten/Staßfurt l Die Redaktion erfährt die Enttäuschung zahlreicher Leser nach wie vor, auch wenn das neue Bundesmeldegesetz, das die Meldeämter einschränkt, bereits seit zwei Jahren gilt.

Der Service für die Leser war sehr beliebt. Und es leuchtet auch nicht ein, warum Jubiläen ab 70 in Fünf-Jahres-Schritten weiter vom Einwohnermeldeamt zur Veröffentlichung herausgegeben werden dürfen, alle „einfachen“ Geburtstage aber nicht. Einerseits möchte man Bekannten oder Nachbarn gratulieren. Andererseits blicken die Geburtstgskinder auch stolz auf ihr Alter und warten regelrecht auf Glückwünsche.

Anfragen zur Veröffentlichung besagter Geburtstage gibt es wiederholt auch an die Verwaltungen. So hat sich der Leiter der Verbandsgemeinde Saale-Wipper eingehend mit der Rechtslage befasst. Jan Ochmann suchte auch nach Lösungen, wie er versichert.

„Gemäß § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Auskünfte über Altersjubiläen erteilen. Altersjubiläen im Sinne dieses Gesetzes sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende“, erklärt der Verbandsgemeinde-Bürgermeister und sieht diese Regelung als abschließend. „Verlangen Presse oder Rundfunk derartige Auskünfte aus dem Melderegister, greift zwingend das Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt“, erklärt der Verwaltungsleiter weiter, „Dort ist geregelt, dass für Amtshandlungen Gebühren zu erheben sind. Die Auskunft im Sinne § 50 Abs. 2 BMG stellt eine solche Amtshandlung dar. Folge hiervon ist, dass die Verbandsgemeinde hierfür Gebühren zu erheben hat. Gebühren können nur dann teilweise nicht oder nicht in voller Höhe erhoben werden, wenn hieran ein öffentliches Interesse besteht.“

Für eine solche Ausnahme sei bei dem vorliegenden Sachverhalt juristisch schlicht kein Raum. „Ich habe auch überprüft, inwieweit eine ,freiwillige‘ Datenübermittlung an Presse oder Rundfunk denkbar wäre, ohne dass ein ,Verlangen‘ im Sinne von § 50 Abs. 2 BMG vorliegt. Wenn dies möglich wäre, würden keine Gebühren erhoben werden müssen. Leider bietet das BMG keine Möglichkeit für eine solche Datenübermittlung.“

Im Ergebnis habe er keinerlei Ermessensspielraum. „Wird eine Auskunft über Altersjubiläen verlangt, muss ich hierfür Gebühren erheben, ob mir das persönlich gefällt oder nicht.“

Nun gibt es kein Gesetz, das nicht geändert werden könnte. „Nach den mir vorliegenden Informationen strebt das Land Sachsen-Anhalt wohl eine Bundesratsinitiative an, wonach das BMG in diesem Bereich wieder etwas ,aufgeweicht‘ werden soll“, weiß Ochmann.

Im Moment sehe er nach der derzeitigen Rechtslage nur die Möglichkeit, dass die Leser ihre Geburtsdaten und den Wunsch zur Veröffentlichung selbst an die Zeitung übersenden. Was die Redaktion auch immer wieder angeboten hat, aber nur teilweise von den Geburtstagskindern praktiziert wird.

Für die Stadt Staßfurt gibt es übrigens nach Prüfung des Sachverhalts glücklicherweise keine Probleme, die Daten – zumindest der Jubilare – zum Abdruck in der Volksstimme zur Verfügung stellen. Die Übermittlung der Daten wird nach wie vor gebührenfrei durch das Einwohnermeldeamt vorgenommen.

Und wie verhält es sich mit Ehejubiläen? Wolfgang Aehle aus Güsten zum Beispiel feierte mit seiner Luci diamantene Hochzeit, vermisste dieses Jubiläum allerdings in der Zeitung. Die Verwaltung hat es offensichtlich nicht gewusst. „Ich hätte mich aber gefreut, wenn meine Schulfreunde den Termin in der Zeitung hätten lesen können“, so der Güstener enttäuscht. Man könne doch stolz auf so ein Jubiläum sein.

Auch hier kann das Angebot nur erneuert werden: Bitte teilen Sie uns auch solche Ehejubiläen selbständig mit, entweder per E-Mail an redaktion. stassfurt@volksstimme.de, Event_Erfassung@volksstimme.de oder auf dem Postweg an: PSB GmbH, Bahnhofstr. 17, 39104 Magdeburg. Die Kollegen dort aktualisieren dann die Geburtstagslisten.