Immer wieder Streit Globig bezichtigt Zander der Lüge
Hat Helmut Zander bei seiner Vereidigung zum Bürgermeister von Güsten gelogen? Das wirft ihm Verbandsgemeinebürgermeister Steffen Globig vor.
Hat Helmut Zander bei seiner Vereidigung zum Bürgermeister von Güsten gelogen? Der Vorwurf kommt vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde.
Güsten l In der Verbandsgemeinde Saale-Wipper gibt es Streit zwischen Verbandsgemeindebürgermeister Steffen Globig und Güstens Bürgermeister Helmut Zander. Hintergrund ist, dass Steffen Globig sich ein Wortprotokoll erarbeiten lassen hat, das die Vereidigung Helmut Zanders nach seiner Wiederwahl im Güstener Stadtrat zusammenfasst.
Der Verbandsgemeindebürgermeister wirft seinem Amtskollegen vor, gelogen zu haben. Denn Helmut Zander habe bei der erneuten Amtsübernahme auch eine Erklärung unterschrieben, in der er bestätigt, dass keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn geführt werden. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen Zander ermittelt, sie stand sogar vor einer Anklage. Dabei ging es um die vermeintliche Datenausspähaffäre in der Verbandsgemeinde.
„Herr Zander hätte dem Stadtrat von Güsten mitteilen müssen, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt. Das ist nicht passiert“, sagt Steffen Globig. Stattdessen habe er aber die Erklärung unterschrieben und lange Zeit nicht abgegeben. Auch weil es noch Abstimmungen dazu mit der Kommunalaufsicht des Landkreises gegeben habe. „Er hat damit den Stadtrat belogen“, sagt Steffen Globig.
Helmut Zander selbst hat das Thema während der Güstener Stadtratssitzung öffentlich gemacht. Er hat sich im öffentlichen Teil sichtlich erbost darüber aufgeregt, dass der Verbandsgemeindebürgermeister das Protokoll hat anfertigen lassen. „Ich möchte gar nicht laut sagen, was ich von diesen Methoden halte“, sagte der Güstener Bürgermeister während der Sitzung. Für ihn sei das ein weiteres Beispiel der Arbeitsweise des Verbandsgemeindebürgermeisters und „nicht tragbar“. Er habe den Eindruck, man habe ihm eine Falle stellen wollen, so Zander.
Steffen Globig verwehrt sich gegen diese Vorwürfe. In der Sitzung kam er nicht mehr zu Wort. Helmut Zander war Sitzungsleiter und ließ keine Erklärungen Globigs zu. Von einer Falle könne allerdings nicht die Rede sein, meint der Verbandsgemeindebürgermeister und verweist auf geltende Gesetzmäßigkeiten. „Dass eine solche Erklärung unterschrieben wird, ergibt sich aus dem Beamtenrecht“, sagt Globig. Das sei in jeder Kommune so Usus und werde von angehenden Beamten so verlangt. „Beamte und Ehrenbeamte sollen eine weiße Weste haben.“
Die Volksstimme hat bei der Kommunalaufsicht im Landkreis nachgefragt. Die Behörde sieht die Wählbarkeit Zanders als gegeben an. Denn Zanders Recht, ein öffentliches Amt zu bekleiden, sei nicht in Folge eines Richterspruchs verloren gegangen. Einfach weil es keinen Richterspruch gab. Um die Wählbarkeit ging es aber eigentlich gar nicht, die wird vor der Wahl festgestellt. Auf weitere Nachfrage hieß es, dass die Kommunalaufsicht alles erneut geprüft habe und auch Steffen Globig um eine Stellungnahme gebeten hat. Das diente der Klärung, nicht der nachträglichen Heilung. Globig moniert die Aussagen der Kreisbehörde. „Das war eine Irreführung, denn die Wählbarkeit stand nicht zur Frage, sondern es ging um die Ernennung zu einem Ehrenbeamten.“
Für den Kreis ist das Verfahren abgeschlossen. Globig schart weiter mit den Füßen. Und die Bürger? Ihnen geht der Streit auf die Nerven. Als das Thema im Stadtrat von Güsten zur Sprache kam, es lautstarke Wortgefechte zwischen den Bürgermeistern gab, hallten Rufe aus den Zuschauerreihen: „Hört doch mal auf, euch um euch selbst zu kümmern und macht mal etwas für die Gemeinde!“