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Hochwassergefahr In Güsten und Co. darf in veralteten Überschwemmungsgebieten immer noch nicht gebaut werden

In Überschwemmungsgebieten darf nicht gebaut werden. Dabei hat sich die Hochwassergefahr zwischen Güsten und Staßfurt in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Das Bauverbot gilt aber weiterhin und das nur, weil die Aktualisierung bei den Behörden nicht aus dem Knick kommt.

Von Franziska Richter Aktualisiert: 05.10.2021, 15:40
Die alten Überschwemmungsgebiete gelten bis heute.
Die alten Überschwemmungsgebiete gelten bis heute. Grafik

Güsten/Neundorf/Staßfurt - Besonders in Güsten hieß es in den letzten Jahren immer wieder: Wenn denn erst der Hochwasserschutz besser ist, ja dann können junge Familien auch näher an der Wipper ihr Häuschen bauen. Es fehlte das Rückhaltebecken bei Wippra, das ein gefährliches Hochwasser von der Stadt Güsten mit Osmarsleben, Warmsdorf und Amesdorf fernhalten kann.