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Erbbaurechtsvertrag für stadteigenes Gebäude der Kämmer-Schule in Schneidlingen ist Thema im Haupt- und Finanzausschuss Neue Nutzungsvariante soll Geld in Etat spülen

Von Nora Stuhr 15.06.2010, 07:22

Die Stadt Hecklingen hat der Oskar-Kämmer-Bildungsgesellschaft mbH, die eine Sekundarschule in Schneidlingen betreibt, den Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages vorgelegt. Dieser regelt die Konditionen der künftigen Hausnutzung. Das Schulgebäude gehört der Stadt und wird dem freien Träger bisher mit Ausnahme der Betriebskosten ohne finanzielle Gegenleistung zur Verfügung gestellt.

Hecklingen. "Ein Entwurf für einen Erbbaurechtsvertrag liegt der Schule vor. Wir warten auf eine Rückmeldung", sagte der Bürgermeister der Stadt Hecklingen, Hans-Rüdiger Kosche (CDU), im Haupt- und Finanzausschuss.

Und das könnte sich für die Kommune möglicherweise rechnen. Denn das Gebäude, in dem die private Schule ist, gehört derzeit noch der Stadt. Sie stellt das Haus dem Bildungsträger mietfrei zur Verfügung, hat aber zusätzliche Kosten, denn sie muss für Sanierungsmaßnahmen am Objekt aufkommen, hatte dafür sogar geplant, Mittel aus dem Konjunkturpaket II in die Dachsanierung zu stecken. Allein die Betriebskosten werden vom Nutzer, also der Kämmer- Schule, bezahlt.

Mit einem Erbbaurechtsvertrag würde die Schule nicht das Grundstück und das Haus, sondern vielmehr das Recht erwerben, es für eine sehr lange Laufzeit des Vertrag, meist sind das 99 Jahre, zu nutzen. Bei Vertragsende würde das Grundstück mit dem Gebäude an den Eigentümer, also die Stadt, zurückfallen. Für die Modernisierung am Gebäude wäre bis dahin der Pächter und nicht mehr die Stadt verantwortlich. Für den Besitz auf Zeit könnte die Stadt zudem Erbbauzinsen erheben.

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Zum Inhalt des Vertragsentwurfs, den die Stadt Hecklingen an die Oskar-Kämmer-Bildungsgesellschaft geschickt hat, ist vorest nichts bekannt. Kosche ging im Ausschuss auf Nachfrage seitens der Wählergemeinschaft Hecklingen (WGH) nicht ins Detail. Seinen Ausführungen nach handle es sich aber um den "normalen Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages". Den Abgeordneten des Ausschusses und des Stadtrates möchte er die der Schule zur Verfügung gestellten Unterlagen erst zukommen lassen, wenn die Schule sich dazu geäußert habe. "Man muss an dieser Stelle abwarten", meinte der Rathauschef.

Die Stadtratsfraktion der WGH hatte im März in einem Antrag darauf aufmerksam gemacht, dass ein solcher Vertrag angesichts der defizitären Haushaltslage aus ihrer Sicht für die Gemeinde dringend notwendig ist. "Da sich die Stadt Hecklingen in der Haushaltskonsolidierung befindet, sollen alle Sparmaßnahmen konsequent genutzt werden. Ein Beitrag zur Konsolidierung wäre somit der Verkauf des Objektes oder aber der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zwischen dem Nutzer und der Stadt", hieß es in dem Antrag damals.

Abschluss erst ab 2011 möglich?

"Wir als Stadt sind diejenigen, die die Leidtragenden sind", meinte die Fraktionsvorsitzende Ethel-Maria Muschalle-Höllbach jüngst im Ausschuss bezugnehmend auf das Geld, dass der Stadt ohne Vertrag durch die Lappen gehe. Der Vorsitzende der WGH, Klaus Riederer, forderte den Bürgermeister auf, der Schule einen konkreten Termin zur Rückmeldung zu nennen. Kosche erwiderte, dass er der Bildungsgesellschaft keine Frist setzen könne. "Es geht auch um den Bestand der Schule." Diesen dürfe die Kommune ebenfalls nicht aus dem Auge verlieren", sagte er gegenüber der Volksstimme. Zudem machte er auf den maroden Zustand des Daches am Schulgebäude aufmerksam. Auch aus diesem Grund müsse eine Regelung gefunden werden, sagte Kosche weiter.

Der Geschäftsführer der Oskar-Kämmer-Schule Sachsen-Anhalt, Ingolf Fölsch, bestätigte gegenüber der Volksstimme gestern, dass ein Vertragsentwurf der Stadt Hecklingen vorliegt. Dieser müsse geprüft werden.

Fölsch räumte aber ein, dass die Schule dazu noch Zeit habe. "Ein Altvertrag mit der Stadt laufe erst zum nächsten Jahr aus", begründete er.