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Lärm Rasenmäher sollen mittags rattern dürfen

Was Güstener Stadträte in der neuen Gefahrenabwehr-Verordnung der Saale-Wipper geändert haben wollen

Von Falk Rockmann Aktualisiert: 19.4.2021, 16:26

Güsten. In welchem Rahmen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in den nächsten zehn Jahren gewährleistet werden soll, hat die Verbandsgemeinde Saale-Wipper in ihrer neuen Gefahrenabwehrverordnung entworfen.

Neu in der Ordnung: Veranstaltungen anzeigen

Als Schwerpunkt-Neuheit gab Fachdienstleiterin Manuela Hüddersen im Güstener Stadtrat die Anzeige von Veranstaltungen an. Und die Empfehlung der Polizei, die Mittagsruhezeiten an Werktagen zu überdenken. Dadurch sollen überhand nehmende Hilferufe wegen ruhestörenden Lärms begrenzt werden.

Während Marlies Bey (CDU) auf der Mittagsruhe-Regelung besteht, da Firmen sowieso davon ausgenommen wären, könnte Ernst-Hermann Brink (Linke) mit der Empfehlung der Polizei leben. Auch Andy Nagel (CDU) wäre für die Abschaffung der Mittagsruhe werktags. „Es gibt Leute, die arbeiten und die Zeit effektiv nutzen wollen, wenn sie mal Frei haben.“

Bürgermeister Helmut Zander (SPD) gab zu bedenken, dass man Vieles in die Verordnung reinschreiben könne. „Aber wer setzt das durch?“

Andy Nagel gefiel am Entwurf nicht, dass eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer auf Bäume klettert. „Ist dann jedes betreffende Kind ein Verbrecher?“ drückte er es drastisch aus. Auf Privatgelände könne diesbezüglich jeder machen was er wolle, entgegnete Manuela Hüddersen.

Verbotsschilder für Hunde auf Spielplätzen will Ernst-Hermann Brink noch in der Verordnung verankert sehen. Und Manuel Pickart (SPD/BfB) eine Erlaubnis von Feuerwerken bis 23 Uhr in Ausnahmefällen. Andere Gemeinden hätten 22 Uhr gewollt, erklärte die Verwaltungsmitarbeiterin. Zudem gebe es Sonderregelungen.

Helmut Zander kündigte an, die Hinweise in den Verbandsgemeinderat mitnehmen zu wollen, der die neue Gefahrenabwehrverordnung am 28. April auf der Tagesordnung hat. Der Bürgermeister ließ abstimmen.

Gegen die empfohlene Streichung der Mittagsruhe waren Marlies Bey und Erika Lissek (SPD/BfB). Auf Bäume klettern sollen Kinder können, wenn es nach den Güstener Stadträten geht. Hier hatte nur Yvonne Stanczyk (Linke) etwas dagegen.

Bußgelder bis 5000 Euro drohen

Die 20-seitige Verordnung von 2011 ist um einige Seiten verändert und erweitert worden. Klar definiert wurde unter anderem, wer Ordnungswidrigkeiten begeht, die mit Geldbußen bis zu 5000 Euro geahndet werden können. Darunter fallen beispielsweise vor Herabstürzen ungesicherte Blumentöpfe und Balkonkästen sowie aggressives Betteln. Ordnungswidrig handelt auch, wer „Veränderungen am Straßenkörper vornimmt“, Straßen-, Hinweis- oder Verkehrszeichen oder andere Einrichtungen entfernt.

Mit einem Bußgeld hat zudem zu rechnen, wer Hunde nicht von Kinderspielplätzen fernhält oder „durch das Tier verursachte Verunreinigungen auf Straßen oder in Anlagen nicht unverzüglich und schadlos beseitigt“. Wildlebende und herrenlose Tiere , insbesondere Tauben, Katzen, Waschbären, Nutrias sowie Wasservögel dürfen nicht gefüttert werden.