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Uwe Werner erklärt, warum auch neue Beschilderung an den Förderstedter Blitzsäulen falsch ist Rechtsanwalt: "Hier stimmt etwas nicht"

Von Franziska Richter 27.11.2013, 02:12

Die Blitzer in Förderstedt sorgen weiter für Verwirrung. Erst gab es gar keine Schilder, die die Autofahrer aus den Nebenstraßen darauf hinwiesen, dass sie Tempo 30 fahren müssen. Jetzt hat der Landkreis diese Schilder nachträglich aufgestellt. Aber auch die sind rechtlich nicht einwandfrei, sagt ein Experte.

Förderstedt l Uwe Werner aus Staßfurt ist Rechtsanwalt, spezialisiert unter anderem auf Verkehrsrecht. Als er die Situation an den Nebenstraßen "Hinter den Gärten" und "Am Anger" sieht, schüttelt er den Kopf. "Nein, hier stimmt etwas nicht", sagt Werner.

Der Landkreis, der hier zuständig ist, hat zwar, wie Ordnungsamtsleiterin Susanne Henschke mitteilt, vor kurzem neue Tempo-30-Schilder aufgestellt: Diese zeigen dem Autofahrer, der aus den beiden Nebenstraßen kommt, dass er 30 Kilometer pro Stunde fahren muss. Zuvor wären Autofahrer sogar mit 50 Stundenkilometern in die Blitzer "hineingerauscht".

Aber auch die neuen Schilder sind falsch hingestellt worden, urteilt Uwe Werner. Zusammen mit der Volksstimme macht er den Test: Er fährt mit seinem Wagen von "Am Anger" bis vor an die Kreuzung und will auf die Üllnitzer Straße nach rechts Richtung Üllnitz, wo der Blitzer steht, einbiegen. "Hier wird die 30er-Zone an der Kreuzung aufgehoben. Wenn ich hier vorne an der Kreuzung warte, dann steht das neue Tempo-30-Schild rechts hinter mir. Als Autofahrer schaue ich aber nur nach rechts und links auf den Verkehr und verdrehe meinen Hals nicht bis nach hinten rechts, wo das Schild steht. Überhaupt ist das Schild durch mein Autodach verdeckt", sagt Werner. "Die Verantwortlichen hätten das Schild weiter nach hinten, Richtung Haltestellen-Schild setzen müssen."

Dasselbe Problem gegenüber: Auch diese Beschilderung sei falsch, sagt Werner nach noch einem Test im eigenen Auto. Wenn der Autofahrer von der Straße "Hinter den Gärten" nach links Richtung Üllnitz einbiegt, "ist ja das 30er-Schild fast gegenüber. Das nehmen Autofahrer nicht mehr wahr", so Werner. "Beim Abbiegen konzentriere ich mich außerdem auf den Straßenverkehr". Genauso wenn der Autofahrer von hier aus nach rechts Richtung Förderstedt fährt: "Auch hier versperrt die A-Säule den Blick auf das Tempo-30-Schild. Auch hier steht das Schild zu nah an der Kreuzung."

So kann es passieren, dass Autofahrer die Tempo-30-Schilder nicht sehen, 50 Stundenkilometer fahren und in die Blitzerfalle geraten. "Ich würde allen, die aus der Straße Hinter den Gärten und Am Anger kommen, empfehlen zu kämpfen. In beiden Fällen sehe ich gute Chancen. Es würde dann einen Vor-Ort-Termin geben, wo sich der Richter von der Situation überzeugen könnte", so Werner. Die Verwaltungsvorschrift zu den Paragraphen 39 bis 43 Straßenverkehrsordnung besage nämlich: "Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Fahrbahn rechts daneben anzubringen", zitiert Werner.

Problematisch ist: Da die Beschilderung für die Nebenstraßen nicht stimmt, könnten alle "geblitzen" Autofahrer sagen, sie seien von dort gekommen.

Alle Einsprüche nützen übrigens nichts, wenn der Richter dem Autofahrer Ortskundigkeit nachweisen kann: Dann muss der Autofahrer, egal ob die Beschilderung falsch oder richtig ist, zahlen.

Der Landkreis konnte gestern keine Stellungnahme dazu herausschicken.