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Güsten und Alsleben Städte als Zentrum-Duo

Güsten und Alsleben (Saale) wollen näher zusammenrücken. Ein Vertrag regelt, dass beide Städte sich die Funktion des Grundzentrums teilen.

Von Daniel Wrüske 17.04.2017, 17:13

Güsten l Eine Stadt ist nicht gleich eine Stadt. Zumindest wenn es um die Landesentwicklung geht. Denn einigen Städten wird seitens des Landes eine besondere Funktion für ihr Umland zugebilligt. Sie sind Ober-, Mittel- oder Grundzentren. Seitens der Planer im Land und auch vor Ort wird diesen Zentren besondere Aufmerksamkeit zuteil. Sie erfüllen verschiedene Aufgaben der Versorgung und Mobilität für einen regional definierten Umkreis. Alle Planungen sind darauf ausgerichtet.

Ein Kriterium für die Zentrumsfunktion einer Stadt sind ihre Einwohner. Es ist längst Realität, dass der Salzlandkreis bei allen positiven Entwicklungen gegenwärtig, perspektivisch an Einwohnern verliert, so wie Sachsen-Anhalt insgesamt. Da ist es wichtig, im ländlichen Raum Zentren vorhalten zu können.

Das denken sich auch Politik und Verwaltung in Güsten und Alsleben. Beide Städte schieben jetzt einen sogenannten raumordnerischen Vertrag an. Er legt voreinander und auch vor der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg, in deren Händen die Fäden für die Landesentwicklungsplanungen für ganz Sachsen-Anhalt zusammenlaufen, dar, wie man künftig im Duo das geteilte Grundzentrum für Saale-Wipper sein will. Per Beschluss soll dieser Vertrag aktiviert werden, in beiden Stadträten wird es gleichlautende Vorlagen dazu geben.

Verbandsgemeindebürgermeister Jan Ochmann hegt viele Sympathien für diese Idee. „Das geteilte Grundzentrum ist eine Möglichkeit, Kontinuität vor Ort zu wahren, auch wenn sich die Bevölkerung verändert“, sagt er. In Saale-Wipper leben rund 10 500 Einwohner. Die Gemeinde hat eine Fläche von 120 Quadratkilometern. „Das ist weit ausgedehnt.“ 87,5 Einwohner leben je Quadratkilometer. „Das ist wenig“, sagt Jan Ochmann und nennt den Landesdurchschnitt von 116 Einwohner je Quadratkilometer. Alsleben mit 2590 Einwohnern und Güsten mit 4199 Einwohnern bilden Schwerpunkte der Versorgung mit öffentlichen Diensten und Gütern.

Alsleben hat einen Einzugsbereich von 7810 Menschen, Güsten von 6603. Im gemeinsamen Verflechtungsbereich kommen demnach 14.413 Einwohner zusammen, für die die Städte eine Funktion erfüllen. In allen Landesplänen waren beide Städte auch bisher Grundzentren. „Ich finde gut, dass man sich die Funktion jetzt aufteilen will und nicht versucht, sich unter den Gegebenheiten des Bevölkerungsrückgangs gegenseitig auszuspielen und damit etwa eine Konkurrenzsituation herstellt“, sagt Jan Ochmann. Um so erfreulicher sei die Situation, dass die Idee für das geteilte Grundzentrum aus der Politik beider Städte selbst gekommen ist und nicht von oben aufdiktiert wurde. „Das ist ein schönes Zeichen des Zusammenrücken und gemeinsamen politischen Willens.“

Es sei wichtig, Planungssicherheit für beide Städte zu haben und zu garantieren, dass auch bei der dünnen Besiedlung zentrale Einrichtungen in den Städten fortbestehen und entwickelt werden können. Gleichzeitig verhindere der Vertrag, so Jan Ochmann, dass durch Planungen Randbereiche zulasten der Städte gestärkt werden. „Wir wollen diese beiden Funktionsträger in der Verbandsgemeinde und richten auch alles darauf aus.“

Der Vertrag setzt verschiedene Funktionen fest: Versorgung, Arbeitsplatzzentralität, Wohnstandorte, Bildungs-standorte, Standorte der Kultur und des Sports, Standorte der medizinischen Grundversorgung, Standorte der Verwaltung, Verkehr und Personennahverkehr. Alle Überschriften sind mit festen Themen untersetzt. Beim Sport geht es zum Beispiel um die Sicherung des Schwimmbads Alsleben und der Hans-Weniger-Sportstätte in Güsten. Bei der Medizin geht es um Versorgung durch Allgemeinmediziner, Fach- und Zahnärzte sowie Apothekenstandorte. Die Verknüpfung der beiden Grundzentren soll durch den Personennahverkehr verbessert werden.

Für die Verbandsgemeinde und für die Städte heißt dass, bei allen Planungen die Standorte im Blick zu haben. Der Vertrag soll zunächst für zehn Jahre gelten. Wird er nicht fristgemäß gekündigt, verlängert der Kontrakt sich um jeweils weitere fünf Jahre. Die Regionale Planungsgemeinschaf Magdeburg kann den Vertrag allerdings auch jederzeit aufheben, wenn die Inhalte nicht mehr den Zielen der künftigen Raumordnung entsprechen.

Beide Stadträte wie auch die Finanzausschüsse, von Güsten wie von Alsleben, fassen Beschlüsse zum Vertrag - aus diesem Grund wird es am Mittwoch, 19. April, gemeinsame Sitzungen der Gremien im Schulungsraum des Gerätehauses der Ortsfeuerwehr Güsten geben.