Wahlkampf Wahlplakat sorgt bei Schneidlingen auf der Bundesstraße 180 für schlechte Sicht.

Schneidlingen
Viele Köpfe lachen freundlich. Politiker rühren aktuell die Werbetrommel für die Landtagswahl am 6. Juni. Plakate hängen.
In Schneidlingen hat ein großflächiges Schild für Diskussionen gesorgt. Hinweise gingen ein. „Es versperrt Autofahrern die Sicht. Geht das überhaupt?“ Mit dieser Frage meldete sich Joachim Braun aus Schneidlingen am Lesertelefon der Volksstimme zu Wort. Bei der Stadt Hecklingen beschwerten sich die Leute ebenfalls. „Extreme Sichtbehinderung“, meint ein Bürger im Internet. Er beschreibt die Umstände anonym öffentlich im Mängelmelder der Kommune wie folgt: „An der Tankstelle in Schneidlingen steht in Richtung Winningen auf der linken Seite ein großes Wahlplakat, welches extrem die Sicht behindert, wenn man aus Richtung Groß Börnecke an die Kreuzung von der Tankstelle kommt. Dort hat man überhaupt keine Sicht, wenn sich von links ein Fahrzeug nähert. Totaler Unfallschwerpunkt“, meint der Einwohner.
Partei muss sich kümmern
Vor Ort wird am Donnerstag berichtet, dass die Polizei schon da war und die Stadt Hecklingen informiert wurde.
Die Leiterin des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung in Hecklingen, Marion Strecker, teilt der Volksstimme mit, dass das Plakat zwar an der Bundesstraße 180 aufgestellt wurde, sich aber auf einem privaten Grundstück befindet. Kollegen der Stadt seien vor Ort gewesen. Mit der zuständigen Partei sei gesprochen worden. Marion Strecker teilte mit, dass der Eigentümer der privaten Fläche die Wegnahme schon veranlasst hat.
Die zuständige Partei bedauert die Vorkommnisse. Zuständig für die Aufstellung sei eine beauftrage Firma gewesen. Genehmigungen hätten aber alle vorgelegen, teilt Andreas Gernegroß, Vorsitzender vom Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen auf Anfrage der Volksstimme mit. „Wir können es vor Ort leider nicht direkt überprüfen. Wir haben unsere Firma heute am Morgen sofort nach Bekanntwerden angerufen und die Umstellung in Auftrag gegeben“, teilt Gernegroß noch am Donnerstag mit.
Wer ist zuständig?
Die Stadt Hecklingen informiert zum Hintergrund, dass die Aufstellung der Plakate bei der Stadt angemeldet werden, wenn es sich um kommunale Straßen handelt. Bei der Anmeldung werde auch der Standort mit angegeben. „Der jeweilige Baulastträger ist zuständig“, erklärt Marion Strecker.
Im Fall Schneidlingen wäre das für die B180 der Landesstraßenbaubetrieb in Halberstadt. Ansprechpartner für die Medien ist die Pressestelle des Verkehrsministeriums Sachsen-Anhalt. Sprecher Andreas Tempelhof klärt auf: „Wir als Behörde sind die falschen Ansprechpartner. Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises ist für Genehmigungen zuständig.“ Er zitiert aus der Straßenverkehrsordnung des Bundes: „Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus.“ Es liege eine Sondernutzung für all jene vor, die Plakate im öffentlich Raum der Straße anbringen wollen. Dafür werde eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis benötigt und die vergebe im Fall der B180 der Salzlandkreis, so Tempelhof.
Landkreis-Sprecherin Marianne Bothe teilt mit, dass der Landkreis in Fall Schneidlingen nicht zuständig ist, weil das Schild innerorts an der B 180 steht. Daher sei das Sache der Kommune.
Bürgermeister Uwe Epperlein (WGH) war am Freitag nach längerem Krankenstand den ersten Tag im Dienst. Er bestätigte, dass Schilder auch auf Nebenanlagen bei der Stadt anzumelden sind. Das sei sicher auch passiert. „Wenn die Tafel falsch aufgestellt wurde, ist es nicht der Fehler der Stadt“, sagte er allgemein.