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Sparkassen-Skandal Burmeister hat keine Steuerschuld

In einem Randverfahren des Stendaler Sparkassenskandals hat Ex-Vorstand Dieter Burmeister einen Punktsieg errungen.

01.12.2015, 23:01

Stendal/Magdeburg l Die millionenschweren Auseinandersetzungen wegen Betrugs- und Untreuevorwürfen gegen den langjährigen Sparkassenchef hatten auch das Finanzamt Stendal auf den Plan gerufen. Es hatte Ende 2013 bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung eingereicht.

Konkret geht es um den von den Sonderermittlern des Ostdeutschen Sparkassenverbandes erhobenen Vorwurf, Dieter Burmeister habe in den Jahren 2008 bis 2012 nicht nur den ihm zustehenden Dienstwagen, sondern weitere Wagen gleichzeitig genutzt, ohne diese jedoch entsprechend deklariert zu haben. Der geldwerte Vorteil soll sich dabei auf 35.103,66 Euro summiert haben.

Dieses Verfahren, das losgelöst von den Zivilklagen vor dem Landgericht Stendal und den strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue ist, hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg am 19. November eingestellt. „Mangels hinreichenden Tatverdachts“, wie Sprecher Frank Baumgarten auf Volksstimme-Nachfrage bestätigte. „Unter Hinweis auf das Steuergeheimnis können keine weiteren Auskünfte erteilt werden“, so Baumgarten weiter.

Dieter Burmeister lässt sich in diesem Verfahren von einer Berliner Anwaltskanzlei am noblen Hausvogteiplatz vertreten. Diese hatte am späten Montagnachmittag die Nachricht via Pressemitteilung verbreitet und getitelt: „Dieter Burmeister entlastet.“ Darin heißt es am Ende: „Herr Burmeister ist zufrieden, dass die Staatsanwaltschaft sich den Sachverhalt unvoreingenommen und mit der gebotenen Gründlichkeit angesehen und dieses unerfreuliche Kapitel deshalb ein Ende gefunden hat“, teilt sein Berliner Strafverteidiger Rechtsanwalt Nikolai Venn mit.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft verweist indes darauf, dass dies keine endgültige Entscheidung sein muss: „Wenn sich neue Beweise ergeben, kann das Verfahren wieder aufgenommen werden.“

Baumgarten betont zudem, dass diese Entscheidung nicht im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Ermittlungen steht. Hier warte die Staatsanwaltschaft weiter auf Erkenntnisse und Ergebnisse aus den Zivilverfahren. Vor dem Stendaler Landgericht sind im Dezember und Januar weitere Termine anberaumt.

Unstrittig ist, dass Dieter Burmeister häufig seine Dienstwagen wechselte – in seinen letzten sechs Dienstjahren allein elf Mal. Da die Autos weitgehend geleast waren, monierten die Prüfer hier zuweilen hohe Verluste beim Weiterverkauf.

In den Verhandlungen vor dem Landgericht wurde zudem deutlich, dass der Ex-Sparkassenchef aus dem bis zu 40 Fahrzeuge aufgeblähten Fuhrpark hochwertige Fahrzeuge auch für Dienstfahrten zu repräsentativen Terminen genutzt hat. Dass diese Autos allein ihm zur Verfügung standen, daran wollte sich jedoch nur einer der ehemaligen Fahrer erinnern. Unterlagen hierzu sind allerdings genauso unvollständig wie das Erinnerungsvermögen einzelner Zeugen.