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Gericht Böller im Briefkasten ohne Folgen

Ein in den Briefkasten geworfener Böller bleibt für den Angeklagten ohne Folgen. Andere seiner Straftaten wiegen schwerer.

Von Wolfgang Biermann 09.12.2015, 23:01

Stendal l Dass er aus Wut auf seinen Vermieter mit einem China-Böller einen Briefkasten in einem Mehrfamilienhaus in der Bahnhofsvorstadt demoliert hat, wird für einen gerichtsbekannten Stendaler ohne strafrechtliche Folgen bleiben.

Mit Hinblick auf rechtskräftige Verurteilungen in schwerwiegenderen Fällen hat das Amtsgericht jüngst das Verfahren gegen ihn wegen Sachbeschädigung eingestellt, weil eine mögliche Verurteilung „nicht beträchtlich ins Gewicht fällt“. Der 29-jährige Angeklagte, der seit dem 14. September in anderer Sache eine Haftstrafe absitzt und den Widerruf einer Bewährung in einer weiteren Sache zu erwarten hat, hatte zugegeben, am Abend des 16. Februar dieses Jahres einen „normalen“ China-Böller in einen Briefkasten geworfen zu haben.

Zuvor habe er mit einem Kumpel kräftig Alkohol konsumiert. Der Briefkasten gehörte zur Wohnung des Hausmeisters in dem Mehrfamilienhaus, in dem der Angeklagte seit 2012 wohnte – wenn er denn nicht gerade in Haft war. Sein Mietvertrag lief am 28. Februar aus, weil sein Vermieter ihm die Einraumwohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt hatte, gab der 29-Jährige an.

Wegen der drohenden Obdachlosigkeit sei er „sauer gewesen“ und habe er den Böller im Briefkasten gezündet, gab der 29-Jährige an. Eine Beschädigung des Briefkastens will er nicht bemerkt haben. „Warum beim Hausmeister?“, wollte der Richter wissen. Mit dem sei er mehrfach aneinandergeraten. Den mache er auch eigentlich für die Kündigung seiner Wohnung verantwortlich, bekam er zur Antwort.

Ärger habe es wegen der Nichteinhaltung der Hausordnung durch den Angeklagten und wegen Lärmbelästigung gegeben. Der Hausmeister habe „immer Stress gemacht“ und beispielsweise das Treppengeländer im Hausflur mit weißen Handschuhen nach Staub abgesucht. Um eine neue Wohnung hätte er sich bis zu seiner Inhaftierung im September nicht bemüht, sagte der Angeklagte auf Nachfrage. Bis Mai 2017 muss er das auch nicht, denn bis zu diesem Zeitpunkt ist er nach Auskunft seiner Verteidigerin wohl noch in Kost und Logis von Vater Staat.