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Verurteilt Alibi platzt wie eine Seifenblase

Vor Gericht platzt das Alibi eines jungen Mannes aus einem Dorf bei Havelberg. Er kommt für acht Monate ins Gefängnis.

Von Wolfgang Biermann 29.12.2015, 23:01

Stendal l „Ihr Alibi ist geplatzt wie eine Seifenblase.“ Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht jüngst am Ende des zweiten Verhandlungstages einen 23-Jährigen aus einem Dorf bei Havelberg wegen gemeinschaftlich begangenen schweren Diebstahls zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Der bislang mehrfach nach Jugendrecht vorbestrafte Angeklagte hatte bis zum Schluss geleugnet, Anfang Februar dieses Jahres in eine Mehrzweckhalle in seinem Heimatdorf eingebrochen zu sein und diverses Werkzeug und Spirituosen im Gesamtwert von 250 Euro gestohlen zu haben.

Als Alibi hatte er angegeben, dass er zur fraglichen Zeit mit dem Bus zu einem Kumpel nach Tangermünde gefahren sei und mit diesem „gezockt“ hätte. Dumm nur, dass gerade Winterferien waren und die Buslinie großteils nur mit Rufbussen bedient wurde. Und am Tattag war kein Bus nach Tangermünde gerufen worden, sagte der Busunternehmer als Zeuge aus. Für einen mit dem 23-Jährigen auf der Anklagebank sitzenden, bislang nicht vorbestraften Mittvierziger ging der Prozess relativ glimpflich zu Ende. Er war von Anfang an geständig und kam mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je fünf Euro (450 Euro) davon.

Er hatte zugegeben, in einem unbemerkten Augenblick einen steckengelassenen Schlüssel zu der von Sport- und Karnevalsvereinen genutzten Mehrzweckhalle eingesteckt zu haben. Daher fand die Polizei auch keine Einbruchspuren am Tatort.

Den Namen eines dritten Täters wollte der Mittvierziger allerdings nicht nennen, aus Angst vor Repressalien. „Das ist verständlich“, sagte Richter Schulz im Urteil. Er halte das Geständnis für glaubhaft, auch wenn es „ein paar Widersprüche“ gegeben habe.

Mit dem Urteil war das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwalt- schaft gefolgt, die allerdings zehn Monate Gefängnis für den achtfach vorbestraften 23-Jährigen als „notorischen Dieb“ gefordert hatte. Sein Verteidiger hatte dessen Tatbeteiligung, trotz belastender Aussagen des Mitttäters und des Busunternehmers gänzlich in Abrede gestellt und Freispruch gefordert. Fingerabdrücke oder sonstige Spuren hätte es nicht gegeben, und der Mitangeklagte habe vor Polizei und Gericht „anders ausgesagt“, begründete der Anwalt seinen Antrag auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision und Berufung möglich.