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Landgericht Altmärker kann Web-Apotheke nicht bezwingen

Ein Apotheker aus der Altmark hat im Zivilprozess gegen eine niederländische Web-Apotheke das Nachsehen.

14.03.2019, 23:01

Stendal (wbi/bb) l Die niederländische Internetapotheke DocMorris darf weiterhin mit Rabatten um deutsche Kunden kämpfen, die in privaten Krankenkassen versichert sind und rezeptpflichtige Medikamente benötigen. So sieht es jedenfalls das Landgericht Stendal, das am Donnerstag in einem Zivilprozess eines Tangerhütter Apothekers entscheiden musste. Der Apotheker hatte das Unternehmen wegen angeblich wettbewerbswidriger Praktiken verklagt.

Der Apotheker hatte zwei Testkäufer eingespannt, die für 12,32 Euro Zuzahlung verschreibungspflichtige Medikamente bestellt hatten. Die Internetapotheke gewährte 12,50 Euro Rabatt, so dass die Kunden am Ende nichts zahlen mussten. Mit einem Beleg „für die Krankenkasse“ war der Zuzahlungsbetrag jedoch sehr wohl ausgewiesen.

Das Gericht sah die Gewährung des Rabattes als legitim an. Jedoch dürfe das Unternehmen künftig den Kunden keine irreführenden Belege für die Krankenkasse mitliefern und zum Betrug animieren. Das Gericht untersagte zudem, Daten der Kunden ohne deren Erlaubnis weiterzuverarbeiten. Das war beim Testkauf geschehen. Es wird mit einer Berufung des Urteils gerechnet.