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Amtgericht Nachbarin wurde genötigt

Ein 51 Jahre alter Mann musste sich vor Gericht in Stendal verantworten, weil er eine junge Mutter sexuell genötigt haben soll.

Von Wolfgang Biermann 21.02.2019, 23:01

Stendal l Um einen angeblichen sexuellen Übergriff eines 51-Jährigen auf seine 24-jährige Nachbarin in einem Mehrfamilienhaus in einem Ort im Elb-Havel-Winkel geht es seit dieser Woche am Amtsgericht. Die Anklage legt dem Angeklagten zu Last, am Abend des 19. Novembers vorigen Jahres die junge Mutter eines Kindes in seiner Wohnung sexuell genötigt zu haben. Er soll ihren Pulli mitsamt BH hochgeschoben, ihre Brüste angepackt, an ihnen geleckt und ihr in den Schritt gefasst haben.
Die 24-Jährige sagte aus, dass sie erst seit Ende Oktober in dem Haus wohne und am 19.?November noch keine Küche hatte, um ein warmes Abendessen zu kochen. Der 51-Jährige, den sie und ihr Lebensgefährte als „netten Nachbarn“ kennengelernt hatten, habe ihr angeboten, dass sie ein Hühnchen in seiner Küche zubereiten könne. Was sie dann auch getan habe. Mit ihm habe sie ein, zwei Bier getrunken, der Angeklagte aber mehr. Plötzlich sei er übergriffig geworden, nachdem er sie zuvor nach ihrer Körbchengröße gefragt hatte. Sie habe mehrfach gerufen: „Ich möchte das nicht“, doch er habe nicht von ihr abgelassen. Es sei ihr gelungen, sich loszureißen und in ihre Wohnung zu flüchten. Dort habe sie sich mehrfach gewaschen. „Ich habe mich so geekelt“, sagte sie als Zeugin aus.
Nach dem Waschen habe sie sich per Whatsapp mit einer Bekannten dazu ausgetauscht und einer Nachbarin im Haus davon erzählt. Ihrem Lebenspartner und Vater des Kindes zunächst nicht, weil sie Angst vor einer Überreaktion hatte. Der habe es aber von der informierten Nachbarin erfahren und noch am selben Abend beim Angeklagten geklingelt. Doch der habe nicht aufgemacht, sagte der junge Mann als Zeuge aus.
Bevor er von der Nachbarin vom Übergriff erfahren habe, habe er gesehen, dass sich seine Lebensgefährtin mehrfach wusch und sich darüber gewundert. Zusammen mit dem Hausmeister sei er am nächsten Tag in die Wohnung des Angeklagten. Der habe zu ihm gesagt, dass es ihm leid tue, was er seiner Freundin angetan habe. Diese Angaben bestätigte der Hausmeister.
Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf. Die ihm vorgeworfenen sexuellen Handlungen seien einvernehmlich geschehen. Er hätte sie gefragt, ob er sie küssen und anfassen dürfe, und die 24-Jährige hätte ja gesagt. Erfolglos versuchte Staatsanwalt Thomas Kramer mehrfach, den 51-Jährigen zu einem Geständnis zu bewegen. Weil die vom Geschehen als Erste informierte Nachbarin als Zeugin unentschuldigt fehlte, wurde ein Fortsetzungstermin in der nächsten Woche angesetzt.
Dazu soll die Zeugin von der Polizei vorgeführt werden. Die durch ihr Fehlen entstehenden Prozessmehrkosten werden ihr laut Gerichtsbeschluss auferlegt.