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Amtsgericht Geldstrafe und Fahrverbot für Tangermünderin

Vor dem Stendaler Amtsgericht wird die tragische Lebensgeschichte einer Frau publik und lässt ihre Unfallflucht im anderen Licht erscheinen.

Von Wolfgang Biermann 17.08.2020, 15:06

Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat die Fahrerflucht einer Frau aus Tangermünde mit 300 Euro Geldstrafe und einem dreimonatigen Fahrverbot geahndet. So manch tragische Lebensgeschichte wird vor Gericht zuweilen publik und lässt Angeklagte und ihre Taten in einem gänzlich anderen Licht erscheinen. So auch in diesem Fall.

Die Mittfünfzigerin war angeklagt, am 6. Mai dieses Jahres zur Mittagszeit beim Ausparken mit ihrem Kleinwagen einem nebenstehenden Pkw eine mächtige Beule (Schaden: 2.000 Euro) verpasst zu haben und davon gefahren zu sein – „ohne die erforderlichen Feststellungen ihrer Person, ihres Fahrzeugs und ihrer Beteiligung am Unfall gemacht zu haben“. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nennt es der Gesetzgeber und stellt es mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe unter Strafe. Als sogenannte Nebenstrafen drohen bei Schäden über 1.300 Euro zudem der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre vor Wiedererteilung oder ein Fahrverbot bis zu drei Monaten.

In Fall der Tangermünderin ließ das Gericht Milde walten. Statt des vom Staatsanwalt im Plädoyer zur Geldstrafe von 300 Euro geforderten Entzuges der Fahrerlaubnis und dem Ausspruch einer Sperre von sechs Monaten vor Wiedererteilung, verhängte der Strafrichter wohl die geforderte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro (300 Euro), beließ es aber bei einem Fahrverbot von drei Monaten.

Wie ein Häufchen Unglück sitzt die Frau auf der Anklagebank. Wie sehr sie unter dem Geschehen leidet, ist ihr anzusehen. Warum sie denn nach dem Unfall nicht wartete oder sogleich zu dem ihr bekannten und in der Nachbarschaft wohnenden Unfallgegner ging? „Ich weiß es nicht, es war eine Kurzschlussreaktion“, sagt sie. Sie sei nur kurz in ihren Garten gefahren. Eine gute Bekannte dort hätte ihr dringend geraten, sofort zurückzufahren. Das habe sie dann auch getan, doch da wartete schon die Polizei auf sie.

30 Jahre sei sie bislang ohne Unfall und frei von Punkten in Flensburg gewesen. „Ich würde es rückgängig machen, wenn ich es könnte“, sagt sie reumütig. Die Reue nimmt ihr das Gericht auch ab.

Die über Fünfzigjährige lebe von einer schmalen Erwerbsunfähigkeitsrente, wie sie sagt, die sie nach einem schweren Arbeitsunfall und langem Rechtsstreit darum endlich erhalte. Bei dem Arbeitsunfall seien Fuß und Bein stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Ihre Rente stockt das Arbeitsamt auf Hartz-IV-Niveau auf. Sie könne kaum 500 Meter am Stück laufen, ohne sich setzen; darum benötige sie auch dringend ihr Auto – und vor allem ihren Führerschein.

Das Dokument bekommt die Tangermünderin nun in knapp drei Monaten wieder, denn sie nahm das Urteil sofort an, gab ihren Führerschein bei Gericht ab und ließ sich nach Hause fahren.