Aus Opfer wird Angeklagter Wegen Falschaussage drohen drei Monate
Stendal (wbi) l Vom Opfer zum Angeklagten. Seine von ihm selbst eingeräumte Falschaussage vor Gericht wird strafrechtliche Folgen für das angebliche Opfer eines versuchten Raubüberfalls haben.
Wie berichtet, hatte ein 22-jähriger gebürtiger Kasache im Berufungsraubprozess zugegeben, dass er bei seiner erstinstanzlichen Aussage vor dem Amtsgericht, wie schon zuvor bei der Polizei die Unwahrheit gesagt hat. Sein Eingeständnis führte dazu, dass ein 24-jähriger gebürtiger Russe und ein 34 Jahre alter Spätaussiedler aus Kasachstan vom Landgericht umgehend freigesprochen wurden. Allein auf den Angaben des vermeintlichen Opfers fußte das im November ergangene Urteil des Amtsgerichts: je 18 Monate Gefängnis für die beiden Angeklagten.
Vor dem Amtsgericht hatte der 22-Jährige behauptet, dass ihn die beiden am Abend des 18.Mai 2011 unvermittelt vor der Komarow-Schule um "Schutzgeld" von insgesamt 1200 Euro angegangen waren und ihre Forderung mit Schlägen untermauert hätten. Er hatte beteuert, die Angeklagten wohl zu kennen, Schulden hätte er jedoch nicht bei ihnen gehabt.
Mit seiner Aussage vor dem Landgericht räumte er nunmehr ein, dass es doch berechtigte Schuldforderungen seitens der Angeklagten von rund 1200 Euro gab, die vorgeblich aus Zigarettenkäufen stammten. Offenbar meinte er damit unverzollte, also geschmuggelte Zigaretten. Die Erklärung für seine Falschaussage war mehr verwirrend als plausibel und für die Prozessbeteiligten offensichtlich nicht nachvollziehbar, was im Freispruch für die Angeklagten mündete.
Staatsanwalt Ulrich Romann kündigte gegenüber der Volksstimme nach dem Prozess ein Ermittlungsverfahren gegen den 22-Jährigen an: "Das kann man nicht so durchgehen lassen." Wie er sagte, droht nach Strafgesetzbuch für uneidliche Falschaussage eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten Gefängnis. Woher der 2011 ärztlich attestierte doppelte Unterkieferbruch des 22-Jährigen stammte, blieb ungeklärt.