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Vogelseuche Ausbruch der Geflügelpest - Kreis Stendal erlässt Allgemeinverfügung

In direkter Nachbarschaft zum Landkreis Stendal ist die Geflügelpest ausgebrochen.

01.12.2023, 17:37
In einem Putenbestand in Brandenburg ist die Geflügelpest ausgebrochen. Der Landkreis Stendal ist davon betroffen.
In einem Putenbestand in Brandenburg ist die Geflügelpest ausgebrochen. Der Landkreis Stendal ist davon betroffen. Symbolfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Havelberg/vs. - Die Geflügelpest ist in unmittelbarer Nachbarschaft zum Landkreis Stendal ausgebrochen. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Sechs Ortschaften im Raum Havelberg sind betroffen.

Mit Wirkung zum 2. Dezember wird in den Orten Kümmernitz, Waldfrieden, Damerow, Klein Damerow, Vehlgast und Wendisch Kirchdorf eine „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung“ erlassen. Demnach ist es erforderlich, sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten. Alternativ ist ein Unterstand möglich, der nach oben gegen Einträge gesichert ist und ein Eindringen von Wildvögeln von der Seite verhindert. Weiterhin ist die Jagd auf Federwild untersagt.

Geflügelausstellungen sind verboten

Geflügelhalter in der Überwachungszone, die nicht beim Landkreis Stendal registriert sind, haben ihre Geflügelhaltung dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Arnimer Straße 1-4, 39576 Hansestadt Stendal per Post, E-Mail an die Adresse veterinaeramt@landkreis-stendal.de, telefonisch unter der Nummer 03931/607712 oder per Fax an 03931/715577 unverzüglich anzuzeigen.

Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten. Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.

Zum Hintergrund: Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, der östlich von Havelberg liegt, ist am Donnerstag, 30. November, der Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenbestand mit etwa 11.500 Tieren bestätigt worden. Die zuständige Kreisverwaltung hat dementsprechend Restriktionsgebiete eingerichtet, die sich auch auf den Landkreis Stendal erstrecken.

Ein Ende der Allgemeinverfügung ist noch nicht absehbar. Sie gilt bis auf Widerruf.