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AutobahnbauBaurecht für A14 bis Osterburg

Die A14-Verlängerung von Lüderitz über Stendal nach Osterburg kann gebaut werden. Unabhängig von einer noch laufenden Klage.

Von Regina Urbat 26.02.2020, 13:14

Stendal l Die Autobahn 14 kommt – zumindest immer näher, was die Altmark betrifft. In einer vierspaltigen Anzeige, fast Blatt hoch, hat das Landesverwaltungsamt kürzlich in der Volksstimme darauf hingewiesen, dass das Baurecht für die beiden Teilabschnitte Lüderitz-Stendal (Ausfahrt Uenglingen) und Stendal-Osterburg besteht.

„Unabhängig von der noch anhängenden Klage liegt quasi nun die Baugenehmigung vor“, bestätigt Steffen Kauert auf Nachfrage. Der Projektleiter von der Landesbaubehörde nahm gleichzeitig jenen den Wind aus den Segeln, die annehmen, „es geht jetzt gleich los mit den Tiefbauarbeiten“. Bevor die Bagger eine breite Schneise in die Landschaft schieben, werden noch viele Monate vergehen. Einen Termin für den Beginn des Straßenneubaus, den könne Steffen Kauert „bei aller Liebe“ noch längst nicht nennen.

Geplant ist für den Abschnitt Lüderitz bis Stendal eine Bauzeit von etwa vier bis fünf Jahren. Die Länge beträgt knapp 13 Kilometer. Von Stendal bis Osterburg ist das Autobahnteilstück etwa 18,2 Kilometer lang. Auch hierfür sind bis fünf Jahre Bauzeit eingeplant. Somit gehen die Experten davon aus, dass wohl spätestens 2025 der Fahrzeugverkehr von Wolmirstedt bis Osterburg auf der neuen A 14-Trasse durchgängig rollen kann. „Wir von unserer Warte aus geben das Beste, damit der Bau im Zeitplan bleibt“, sagt der Projektleiter.

Mit der Rechtsgrundlage für die beiden Abschnitte gehe es an die Vorbereitungen. Dazu gehören die Abwicklung des Erwerbs der Flächen, um die Trassenführung dann flurstückgenau abzustecken. In der Regel gehe für diesen Verwaltungsakt, auch Flurbereinigung genannt, nach Verfahrenseröffnung ein halbes Jahr ins Land. Das Baufeld in Beschlag nehmen dann erst einmal die Archäologen, sagt Steffen Kauert, denn neben den ganzen naturschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegt dieses Großbauprojekt auch dem Denkmalschutz.

Zurzeit sind die Archäologen im Bereich Lüderitz tätig, zwischen der B 189 und L 30, die nach Windberge führt. Also noch im Abschnitt Tangerhütte-Lüderitz. Für dieses, etwa 14,8 Kilometer lange Teilstück, besteht seit August 2018 Baurecht. Die Fertigstellung ist für Ende 2022/Anfang 2023 avisiert.

Die Ausgrabungen bei Lüderitz werden anhalten, die Archäologen wechseln nämlich im Grunde nur die Straßenseite der L 30, wo genau der A 14-Abschnitt in Richtung Stendal beginnt. Dass dort Funde gemacht werden, liegt auf der Hand. Denn zwischen Wald und Wasser siedelten in der Vergangenheit Menschen. Über Art und Umfang der Funde will das Landesamt für Archäologie mit Abschluss der Grabungen informieren.

Haben die Grabungsexperten das Feld geräumt, können die Bagger „übernehmen“. Für den Abschnitt Tangerhütte-Lüderitz wird damit im Sommer gerechnet, sagt Steffen Kauert und verweist darauf, dass in diesem Bereich der Bauablauf von der B 189 aus einzusehen und somit gut nachzuvollziehen ist. Beispielsweise werde dort gerade eine Zufahrt für Baufahrzeuge eingerichtet. Auch das gehört zu den Vorbereitungen, ebenso wie der Brückenbau und das Verlegen von Drainagen. Letzteres ist in der Tangerniederung unabdingbar.

Ein weiterer Aspekt für den reibungslosen Ablauf seien die Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, die für jeden Abschnitt im Bauplan exakt festgeschrieben sind. „Vom Umfang her und auch vom Zeitpunkt“, sagt Steffen Kauert. Laut Festlegungen müssen die Arbeiten dafür abgeschlossen sein, bevor die Bauausführung der Trasse beginnt. Das heißt, dass beispielsweise Aufforstungen oder das Anlegen von Laichgebieten fertig sind, bevor die Bagger anrollen.

Diese „E- und A-Maßnahmen“ sind oftmals kostenintensiv, sagt Kauert, ohne konkrete Summen zu nennen. Sie schlagen sich im Gesamtvolumen der Investitionen nieder. Nach bisherigen Schätzungen belaufen sich die Kosten für die Abschnitte von Lüderitz über Stendal bis Osterburg auf insgesamt etwa 282 Millionen Euro. „Doch das kann sich noch ändern“, sagt der Projektleiter. Beispielsweise, wie im Fall der anhängenden Klage einer Privatperson entschieden wird.

Diese Klage habe zwar keine aufschiebende Wirkung auf den festgelegten Ablauf, deshalb konnte dem Baurecht stattgegeben werden, sie kann jedoch zu Änderungen bei der technischen Ausführung führen. „Das wird aber noch geprüft“, so der Fachmann.