Ermittlungen Baby verhungert: Impfpassfälscherin aus Stendal saß wegen versuchten Totschlags im Gefängnis
Mindestens vier Impfausweise soll die Mitarbeiterin einer Stendaler Arztpraxis gefälscht haben. Doch die Frau hat eine kriminelle Vergangenheit, wie die Staatsanwaltschaft Stendal bestätigt.

Stendal - Gegen die Mitarbeiterin einer Stendal Arztpraxis wird wegen des Fälschens von Impfausweisen ermittelt. Doch die Frau ist bereits wegen schwererer Straftaten verurteilt worden. Sie hat ihr Baby, einen Jungen verhungern lassen.
Im Jahr 2012 wurde sie wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das bestätigt Thomas Kramer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal, auf Volksstimme-Anfrage. Die Haftstrafe habe sie verbüßt, wurde aber vorzeitig entlassen, sagte der Staatsanwalt.
Staatsanwaltschaft prüft 90 bis 95 weitere Verdachtsfälle
Unterdessen laufen die Ermittlungen wegen der gefälschten Impfpässe. Vier falsche Papierdokumente haben die Ermittlungsbehörden sichergestellt, dazu zwei gefälschte Impfzertifikate. Offensichtlich hat die Frau ihre illegalen Dienste gegen Geld angeboten. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit 90 bis 95 Verdachtsfälle. Die Käufer der gefälschten Impfdokumente kämen etwa zur Hälfte aus dem Landkreis Stendal und der Region, zum anderen Teil stammen sie von außerhalb.
Etwa ein Interessent aus dem Land Brandenburg, der eigens wegen des gefälschten Ausweises eine 300 Kilometer lange Anfahrt nach Stendal in Kauf genommen habe. In der betreffenden Arztpraxis, habe der Mann um das falsche Zertifikat gebetene und gleich den vermeintlichen Kaufpreis in bar auf den Tresen gelegt. Der Arzt habe das kriminelle Ansinnen zurückgewiesen.
Bis zu fünf Jahren Gefängnis möglich
Staatsanwaltschaft Stendal und Polizei ermitteln weiter in dem Fall. „Die Tatvorwürfe lauten Urkundenfälschung und Fälschung von Gesundheitszeugnissen“, erklärte Thomas Kramer. Ersteres könne mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden, für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen liegt die Höchststrafe bei einem Jahr Gefängnis. Ob die Vorstrafe in dem Verfahren eine Rolle spielt, sei nicht sicher. Wohl aber könne die Gewinnerzielungsabsicht beim Fälschen die Einschätzung der sogenannten Motivlage zuungunsten der Frau beeinflussen.
Wie die mutmaßliche Fälscherin zu ihren Kunden gekommen ist, steht noch nicht fest. „Im Internet haben wir nichts gefunden“, sagte Thomas Kramer. „Wir gehen davon aus, dass die Dienste über Mundpropaganda angeboten wurden.