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Baugrundstücke Erstes Urteil gegen Anwohner gefällt

Das Landgericht Halle befasste sich gegen einen Widerspruch gegen ein Umlegeverfahren in Stendal.

Von Bernd-Volker Brahms 22.10.2019, 01:01

Stendal l Die Stadt zieht das geplante Umlegeverfahren südlich des Haferbreiten Wegs auch gegen den Willen einer Reihe von Grundstückseigentümern weiter durch. Nun hat die Stadt vor Gericht einen Teilerfolg erzielt.

Ein Ehepaar aus den Pferdemärschen hatte gegen den Umlegebeschluss vom Oktober 2017 zunächst Widerspruch eingelegt und dann auch geklagt. Das Landgericht in Halle bestätigte jetzt die Verwaltungsentscheidung.

„Ich kann die Sache im Moment noch nicht bewerten“, sagt Bärbel Kohr. Sie müsse zunächst das schriftliche Urteil abwarten, sagt sie. Dann werden sie und ihr Mann entscheiden, ob sie weiter kämpfen werden. Das Landgericht hat eine Berufung am Oberlandesgericht in Naumburg zugelassen, wie ein Gerichtssprcher der Volksstimme bestätigt.

Dass das Verfahren überhaupt am Landgericht in Halle landete, liegt an der Tatsache, dass die Stadtverwaltung für die Abwicklung des Umlegeverfahrens das Landesamt für Vermessung und Geoinformation in Dessau-Roßlau beauftragt hat. Ehepaar Kohr bemängelte im Widerspruchsverfahren, dass die Umlegeprinzipien falsch seien, da es nicht um ein öffentliches Interesse gehe, sondern darum, private Baugrundstücke zu schaffen. Außerdem handele es sich um ein Hochwasserrisikogebiet. Bei den geplanten Stichstraße sei darüber hinaus die Entwässerung nicht geklärt. Ferner werde auf ihrem Grundstück ein großer Teich - mithin ein Biotop – zerstört.

Bärbel Kohr ist enttäuscht, dass mittlerweile einige Grundstückseigentümer abgesprungen sind und den Klageweg nicht bestreiten. Nun sehe es so aus als, wenn nur noch ganz wenige etwas gegen das Umlegeverfahren hätten.

Allerdings: Als im September die Fraktion Freie Stadträte / Bürger für Stendal in den Stadtrat einen Antrag auf Aufhebung des Verfahrens stellte, da haben innerhalb von wenigen Tagen 31 betroffene Familien ein Unterstützerschreiben unterschrieben. Letztlich wurde der Stadtratsantrag in die Ausschüsse verwiesen.

„Es ist falsch, daraus zu schließen, dass nur wenige bis zum Äußersten gehen, dass alle mit der Umlegeung einverstanden sind“, sagt Jurist Andreas Thom, der im Koppelweg wohnt und mit juristischem Rat hilft. Er wundert sich etwas, dass sein Grundstück nicht mit im Umlegeverfahren befindlich ist. Anfang September hat die Umlegestelle in Dessau-Roßlau nun auch den dritten Abschnitt des Umlegeverfahrens veröffentlicht, zu dem der Koppelweg gehört. „Hier wird ganz deutlich, dass es der Stadt mit der Umlegung einzig darum geht, die Grundstücke für die Stichstraßen zu bekommen“, sagt Thom. Es gehe nicht darum, ideale Grundstückszuschnitte für die Bebauung zu erhalten. Er sei nach wie vor der Überzeugung, dass das Umlegeverfahren nicht geeignet sei.

Der Koppelweg gehört zum Umlegegebiet-West und ist nunmehr das dritte und letzte, das in das Verfahren aufgenommen wurde. Ehepaar Kohr von den Pferdemärschen, das mittlerweile vor Gericht gelandet ist, gehört zum Gebiet Ost, das als erstes bearbeitet wurde und wo das Verfahren am weitesten fortgeschritten ist.

„Es wird noch mehr Klagen geben“, davon ist Frank Bühnemann überzeugt, der mit seinem Grundstück zum Umlegegebiet-Mitte gehört. Dort hat die Behörde mittlerweile relativ viele Widersprüche bereits abgelehnt, so dass Grundstückseigentümer ins Klageverfahren gehen können.

Bühnemann hält es für ein taktisches Verfahren der Behörde, dass die Umlegung derartig auseinandergerissen wurde. Die Gegner sollen zermürbt werden, vermutet er. Dazu passe, dass er noch keinen Ablehnungsbescheid erhalten hat, sagt Bühnemann. „Mein Nachbar, der den gleichen Anwalt hat und mit gleichem Wortlaut in Widerspruch gegangen ist, hat diesen längst bekommen“, sagt der Grundstückseigentümer.

Er habe sich auch genau angesehen, wie jetzt das zuletzt ausgelegte Umlegegebiet-West zugeschnitten worden sei. „Das ist ja ein Stückwerk ohne Ende“, sagt er. Es sei nicht nachvollziehbar, warum dort einzelne Grundstücke ausgeklammert worden seinen.