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Behördenbetrug 900 Euro-Strafe wegen Betrugs

Ein 42-Jähriger hatte 1889 Euro zu viel von der Arbeitsagentur Stendal bezogen. Er hatte sich nicht in Arbeit zurückgemeldet.

Von Wolfgang Biermann 20.06.2016, 17:40

Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat am dritten Prozesstag einen bislang nicht vorbestraften Stendaler wegen Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro (900 Euro) verurteilt.

Laut Urteil des Strafrichters hat er es im Vorjahr „verabsäumt, sich bei der Arbeitsagentur unmittelbar nach Antritt eines unbefristeten Jobs wieder in Arbeit abzumelden“. Damit habe der Angeklagte 1889,55 Euro an „Hilfe für den Lebensunterhalt“ zuviel kassiert. „Dieses Verhalten ist als Betrug zu werten“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der 42-Jährige hatte zu seiner Entlastung angegeben, dass er sich persönlich am 26. Mai, dem Tag seiner Arbeitsaufnahme, bei einem von ihm namentlich benannten Mitarbeiter des in diesem Fall offenbar gar nicht zuständigen Jobcenters gemeldet hätte. Doch dieser Mitarbeiter sagte am dritten Verhandlungstag als Zeuge aus, dass er nachweislich von Mitte bis Ende Mai gar nicht im Dienst war.

„Damit sind die Angaben des Angeklagten widerlegt“, befand der Richter. Zudem hatte eine Mitarbeiterin der Leistungsabteilung der Arbeitsagentur ausgesagt, dass sich auf ihre Nachfrage hin die Ehefrau des Angeklagten erst am 23. Juli 2015 per Brief gemeldet habe. Vermerke in ihren Unterlagen über telefonische oder persönliche Gespräche zuvor gebe es nicht.

Der Angeklagte ruderte angesichts der Zeugenaussagen zurück. Demnach könne sein Besuch im Jobcenter „auch Tage später“ gewesen sein. Die Ehefrau des Angeklagten hatte in ihrem Schreiben vom 23. Juli angegeben, dass sie sich auf eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme beziehen würde. „Das ist wenig glaubhaft“, hieß es dazu im Urteil, zumal sich die Ehefrau als Zeugin vor Gericht zunächst an diesen Passus in ihrem eigenen Schreiben erst auf Vorhalt des Amtsrichters erinnern konnte. Es gebe noch weitere Ungereimtheiten in der Aussage der Ehefrau, befand das Gericht und bewertete ihre Angaben als „nicht schlüssig“.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 1400 Euro für den Mann gefordert. „Ist schon richtig so“, hatte der Angeklagte diese Forderung quittiert und dem Gericht zur Urteilsfindung mitgegeben.

Das Gericht unterschritt die staatsanwaltliche Forderung sowohl in der Anzahl als auch in der Höhe des Tagessatzes. Dieser errechnet sich aus dem Nettoeinkommen des Angeklagten. Der Amtsrichter hielt dem Mann im Strafmaß zugute, dass seine Frau sogenannte Geringverdienerin ist und das Familieneinkommen damit entsprechend niedrig sei. Neben der 900 Euro-Geldstrafe und den Gerichtskosten steht für den 42-Jährigen indes auch noch die Rückzahlung der zuviel erhaltenen 1889 Euro an die Arbeitsagentur an.