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Berufung verworfen Verurteilung eines Dealers rechtskräftig

Das Landgericht Stendal hat entschieden: Ein Drogendealer kann sich drei Jahre bewähren, ein Erpresser bleibt in Haft.

Von Wolfgang Biermann 12.02.2020, 13:00

Stendal l Mit Rücknahme beziehungsweise Verwerfung der Berufung endeten unlängst zwei Prozesse brisanten Inhalts in zweiter Instanz am Landgericht. In einem Fall ging es um Drogenhandel sowie Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und im anderen Fall um Schutzgelderpressung. Die Volksstimme hatte von den erstins-tanzlichen Verurteilungen im vergangenen Jahr und im Januar vom Auftakt der Berufungsverhandlungen berichtet.

Ein heute 24-jähriger Stendaler nahm sein Rechtsmittel am zweiten von drei geplanten Prozesstagen zurück. Die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Berufung eingelegt hatte, auch. Beide hatten ein Urteil des Amtsgerichts Stendal angefochten, das den Angeklagte schon Ende Dezember 2017 wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels und Abgabe von Drogen an Minderjährige in 35 Fällen zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, die Freiheitsstrafe aber „als letzte Chance“ für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt hatte. Mit dem Verkauf der Drogen finanzierte er den eigenen Konsum von Amphetaminen, Extasy, Crystal-Meth und Kokain und hörte trotz laufender Ermittlungen gegen ihn mit dem Dealen nicht auf.

Gegen das ihrer Ansicht zu milde Urteil hatte die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Gefängnis gefordert hatte, umgehend Berufung eingelegt, der Angeklagte zog nach. Nach beidseitiger Rücknahme der Rechtsmittel bleibt es nunmehr bei der Bewährungsstrafe.

Im zweiten Berufungsverfahren ging es um einen 23 Jahre alten und wegen Gewalttaten vorbestraften Stendaler, der wegen versuchter räuberischer Erpressung vom Amtsgericht Stendal im September zu 15 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt wurde. Das Schöffengericht sah es als erweisen an, dass er zusammen mit drei weiteren, gesondert verfolgten Mittätern 2018 einen Mann in Stendal-Stadtsee zur Zahlung von 800 Euro „Strafgeld“ veranlassen wollte. Der durch Drohungen und Schläge eingeschüchterte Stendaler versuchte über seine Mutter die geforderten 800 Euro zu beschaffen.

Statt ihrem Sohn das Geld zu geben, informierte diese aber die Polizei. Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) stellte am 29. Oktober, dem Tag der geplanten Geldübergabe, in einer spektakulären Aktion die vier Täter. Beim Haftprüfungstermin im Amtsgericht gelang dem 23-Jährigen am 22. November 2018 die Flucht. Er tauchte unter, stellte sich aber nach acht Monaten freiwillig den Behörden.

Am zweiten von drei geplanten Prozesstagen verwarf das Landgericht die Berufung des Angeklagten. Somit muss er die 15 Monate absitzen. Zwei der vom Landgericht verurteilten Mittäter verbüßen ihre Haftstrafen. Der dritte hatte Bewährung bekommen.