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Betrugsprozess Angebotene Handys gab es gar nicht

Das Stendaler Amtsgericht hat einen Mann aus dem Raum Osterburg wegen Betruges verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 29.04.2018, 13:54

Stendal l Teure Smartphones im Internet angeboten, aber nicht geliefert. Wegen mehrfachen Betruges hat das Amtsgericht Stendal in der Vorwoche einen vielfach vorbestraften 41-Jährigen aus der Region Osterburg zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, die Freiheitsstrafe aber für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er einem der Betrogenen 955 Euro für ein nicht geliefertes hochwertiges Smartphone zurückzahlen.

Erst im März war der Angeklagte aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er wegen ähnlicher Delikte eine Haftstrafe verbüßt hatte. Die Tatvorwürfe gab er umgehend zu. Auch, dass er von vornherein nicht vorhatte zu liefern, weil er die von ihm im Internet angebotenen Handys gar nicht hatte. „Das ist so richtig“, bestätigte sein Verteidiger die Anklage.

Demnach hat der 41-Jährige schon im Mai 2016 ein Smartphone der Marke Samsung Galaxy S7 für 580 Euro auf einer Auktionsplattform im Internet angeboten. Ein Interessent zahlte die geforderte Summe, bekam das Mobiltelefon aber nie. Im vergangenen Jahr bot er ein Smartphone des Herstellers Apple, ein iPhone 7plus, für 955 Euro auf derselben Plattform an. Und lieferte wiederum nicht.

Zur Tatzeit stand er unter Bewährung, die später aufgrund der Nichteinhaltung von Bewährungsauflagen aber widerrufen wurde. Auf die Frage, warum er denn immer wieder mit derselben Masche agiere, antwortete er: „Ich konnte nicht mehr klar denken.“ Das sei wie eine Sucht gewesen. Zum Umdenken hätte bei ihm die Verbüßung der letzten Haftstrafe geführt. Nun sei er endlich „zur Besinnung gekommen“. Er hätte Schulden in Höhe „von 30.000 bis 50.000 Euro“ aufgebaut und wolle jetzt Privatinsolvenz beantragen.

Überzeugen konnte er mit der gezeigten Reue offensichtlich sowohl Staatsanwältin als auch das Gericht. Dazu kam, dass er angab, eine feste Arbeit zu haben, was sein im Saal anwesender Arbeitgeber auch bestätigte. Mit dem Ausspruch der einjährigen Bewährungsstrafe folgte das Gericht dem Antrag des Verteidigers. Die Staatsanwältin hatte 15 Monate gefordert.

Das Gericht hielt dem 41-Jährigen vor allem zugute, dass er geständig und freiwillig bereit war, einem der Betrogenen den Kaufpreis von 955 Euro zurückzuzahlen. Auf weitere Auflagen verzichtete das Gericht. „Mit dem Schuldenabbau ist der Angeklagte gut beschäftigt“, hieß es dazu in der Urteilsbegründung. Warum der zweite Betrogene im Strafverfahren keinen Schadensersatz gefordert hatte, blieb offen. Auch, ob er gegen den Angeklagten zivilrechtlich vorgegangen war beziehungsweise dieses noch tun wird. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.