1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Details verlesen, Urteil verschoben

Betrugsprozess Details verlesen, Urteil verschoben

Der Betrugs-Prozess gegen den Stendaler Wahlfälscher Holger Gebhardt am Stendaler Landgericht zieht sich weiter in die Länge.

Von Regina Urbat 08.06.2019, 01:01

Stendal l Ein relativ kurzer Prozesstag – aber mit detailliertem Inhalt. Fast 45 Minuten benötigte die vorsitzende Richterin im Landgericht Stendal, um Details zu den Versicherungsverträgen und aus der bisherigen Beweisaufnahme zu verlesen. In 36 Fällen wird dem angeklagten Holger Gebhardt ein gewerbsmäßiger Versicherungsbetrug vorgeworfen.

Der wegen des Wahlbetruges bei der Stadtratswahl 2014 bereits zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilte Ex-CDU-Stadtrat Gebhardt soll zwischen 2012 und Ende 2016 mit manipulierten Rechnungen eine große deutsche private Krankenversicherung um mehr als 100 000 Euro betrogen haben. Das Geld sei auf Privatkonten von Gebhardt gelandet, „um seine Lebensführung zu verbessern“, wie die Richterin bei der Verlesung der Anklageschrift sagte.

Als gesetzlich in der AOK Versicherter hatte der 46-Jährige laut Anklage bei der geschädigten Versicherung private Zusatzverträge abgeschlossen. Bei dem Betrugsvorwurf geht es maßgeblich um Erstattungen zahnärztlicher Behandlungen, die sich laut der Staatsanwaltschaft auf rund 98 000 Euro belaufen und von der Zahnärztin laut ihrer Zeugenaussage zum Prozessauftakt am 3. Mai vor der 1. Großen Strafkammer im Stendaler Landgericht nicht erbracht wurden.

In den weiteren Verhandlungen im Mai hatten auch Mitarbeiter von Kliniken in Stendal und Magdeburg sowie von Apotheken und einer Physiotherapie bei ihren Zeugenvernehmungen den Vorwurf der Fälschung erhärtet. Ein Mediziner berief sich bei seiner Befragung auf seine ärztliche Schweigepflicht und ließ offen, ob Gebhardt bei dem niedergelassenen Arzt Patient war und somit, ob die Abrechnung einer sogenannten Praxisgebühr seine Richtigkeit hat. Das Verhalten, so Beobachter des Prozesses, hätte ein Geschmäckle gehabt, weil es sich um einen CDU-Stadtrat handelt, in dessen Fraktion Holger Gebhardt von 2009 bis 2014 Mitglied gewesen war.

Um die Beweisaufnahme abzuschließen, sollen bei der Prozessfortsetzung am Mittwoch, 12. Juni, ab 9 Uhr die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Holger Gebhardt erläutert werden. Gleichzeitig kündigte die Staatsanwaltschaft für diesen Tag bereits ihr Plädoyer an, „urlaubsbedingt“, hieß es. Knapp drei Wochen später, am Montag, 1. Juli, soll dem Verteidiger von Gebhardt, Rechtsanwalt Uwe Kühne, die zusammenfassende Schlussrede eingeräumt werden. Wie die Richterin weiter verkündete, sei am 1. Juli auch mit dem Urteilsspruch zu rechnen.

Interessant dürfte sein, ob die Anregung des Verteidigers, sich bei der Urteilsfindung voranging auf die „großen Beträge“ zu konzentrieren, berücksichtigt wird. Eine klare Aussage seitens der Richterin und Staatsanwaltschaft gab es am gestrigen Prozesstag dazu nicht. Somit bleibt offen, ob die fingierten Quittungen und Belege für Krankenhaus- und Arzt-Zuzahlungen sowie für physiotherapeutische Behandlungen und Arzneimitteln aus Apotheken, die sich in der Summe auf etwa 3000 Euro belaufen, eine Rolle bei dem zu bildenden Strafmaß spielen.

Beachtet werden wird jedoch das Urteil vom 15. März 2017, mit dem Gebhardt wegen Urkunden- und Wahlfälschung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Es wurde bereits in der Verhandlung am 22. Mai von der Richterin verlesen. Wie die Volksstimme berichtete aus dem Grund, weil dieses Urteil in ein vom Landgericht am Ende des Prozesses zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen ist.

Gebhardt verbüßt derzeit in der JVA Halle seine Haft aus dem Wahlbetrugsurteil und ist nach Informationen der Volksstimme schon seit Längerem ein sogenannter Freigänger. Mit einer Verurteilung am 1. Juli könnte es jedoch vorbei sein, dass der Stendaler nur noch des Nachts hinter Gittern sein muss. Für alle an dem Prozess Beteiligten gelte laut der Richterin eine mündliche Einladung zum 1. Juli. Beginn der Verhandlung mit angekündigtem Urteilsspruch ist um 9.30 Uhr.