Nach Schlägerei vor Gericht Brutale Prügelei auf Geburtstagsparty in Stendal
Weil sie auf einer Geburtstagspary in Stendal mehrere Personen brutal verprügelt und schwer verletzt haben sollen, müssen sich vier Männer und eine Frau vor dem Landgericht Stendal verantworten.

Stendal. - Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen sind am Landgericht Stendal eher die Ausnahme. Am Montag, 14. Oktober, gab es allerdings wieder einmal Leibesvisitationen und Einbehalt von Mobiltelefonen, als im großen Sitzungssaal vier Männer und eine Frau vor der Großen Jugendkammer wegen zum Teil erheblicher Körperverletzungen angeklagt waren, die sie auf einer Geburtstagsfeier in Stendal verübt haben sollen.
Die Jugendkammer ist deshalb zuständig, weil eine Angeklagte am Tattag, dem 13. August 2022, erst 15 Jahre alt war. Ein weiterer Angeklagter war damals 20 Jahre alt. Die restlichen drei Angeklagten, die alle den gleichen Familiennamen tragen, waren damals 53, 36 und 26 Jahre alt. Die beiden älteren Männer stammen zwar aus Serbien, möchten aber als Roma bezeichnet werden. Ein Tatbeteiligter ist Afghane, die jetzt 18 Jahre alte Frau wurde in Deutschland geboren.
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Laut Anklage waren die drei Opfer (eine Frau und zwei Männer) zu der Geburtstagsfeier gefahren, um den Sohn der Frau und des 36-Jährigen abzuholen. Dazu soll einer der Begleiter zunächst allein in den Garten gegangen sein. Dort habe sich der 26-jährige Angeklagte gekränkt gefühlt, weil ihm nicht die Hand gegeben worden sei, und darauf habe er dem Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der 20-Jährige sei hinzugekommen und habe daraufhin dem Mann in den Bauch getreten und, als dieser am Boden gelegen habe, hätten beide weiter auf ihn eingetreten.
Zudem soll es zwei weitere Attacken gegeben haben. Der 53-Jährige soll dabei einen der beiden Begleiter mit einem Messer verletzt haben und ihm gedroht haben, er werde, solange er lebe, versuchen, ihn umzubringen. Die dritte Auseinandersetzung, an der auch die damals 15-Jährige beteiligt gewesen sein soll, soll der Mutter gegolten haben.
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Zwei Angeklagte, darunter der Älteste, zogen es vor, zu schweigen. Der Hinweis des Richters, ein Geständnis würde sich strafmildernd auswirken, half nicht. Der damals 36-Jährige, nach eigenen Angaben Analphabet, ließ über seinen Anwalt eine Erklärung verlesen, in der er die Vorwürfe weit von sich wies.
Ein Angeklagter erklärte, er sei erst dazugekommen, als alles vorbei gewesen war. Er sei von einem der Angeklagten zu Hilfe gerufen worden. In dem entsprechenden Anruf sei die Rede von einem „schwarzen Mann“ gewesen. Einzig die damals 15-Jährige erklärte, es tue ihr leid. Ja, sie habe der Frau eine „Klatsche“ (Ohrfeige) gegeben, weil man sie dazu überredet habe. Sie habe aber mit den Leuten heute nichts mehr zu tun, bereue es, könne sich aber auch nicht mehr an alles erinnern.
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Nach diesen Einlassungen könnten Beobachter meinen, es sei wohl gar nichts passiert. Die vom Gericht vorgelegten Fotos und medizinischen Befunde machten allerdings zahlreiche Verletzungen, von Schädel-Hirn-Trauma bis hin zu Prellungen, Abschürfungen und Hämatomen deutlich. Die Mutter soll mittlerweile in psychologischer Behandlung und aus Stendal fortgezogen sein. Der Prozess wird am Mittwoch, 16. Oktober, fortgesetzt.