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Bußgeld Landkreis ahndet Corona-Verstöße

Im Landkreis Stendal wurden wegen Corona-Verstößen bereits Bußgelder bis zu Tausend Euro ausgesprochen.

Von Mike Kahnert 15.08.2020, 09:00

Stendal l Die Zeit der mündlichen Verwarnungen bei Corona-Verstößen ist vorbei. Das Ordnungsamt des Landkreises Stendal hat bis zum 13. August 243 Bußgeldverfahren auf Grundlage der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt registriert.

Die häufigsten Verstöße waren nach Angaben der Kreissprecherin Angela Vogel „Zusammenkünfte von Personengruppen über der in der jeweiligen Verordnung geltenden Anzahl“. Dabei wurden Bußgelder von 100 bis 1000 Euro ausgesprochen, die schriftlich an die Betroffenen gesendet wurden.

Von den 243 Bußgeldverfahren wurden dem Landkreis zufolge 136 eingestellt. 72 Bußgelder wurden erlassen, davon 19 an Firmen, die gegen Auflagen verstoßen haben. Darunter sind Gaststätten, Friseure und Kosmetikläden. 35 Verfahren sind noch offen und gegen zehn Bußgeldbescheide wurde Einspruch eingelegt.

„Die Risiken der Covid-19-Pandemie erfordern ein neues gesellschaftliches Verständnis des sozialen Umgangs“, so die Pressemitteilung des Landkreises. Der Kreis weist darauf hin, dass der Abstand von 1,5 Metern, das regelmäßige Händewaschen, das Lüften von Räumen und weitere Verhaltensregeln, wie die Hust- und Niesetikette sowie das Tragen von Schutzmasken weiterhin wichtig sind, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu unterbinden.

„Es ist jedoch festzustellen, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen und auch der Firmen in unserem Landkreis die Regelungen der geltenden Bestimmungen einhalten.“ Es sei in Anbetracht der deutschlandweit steigenden Zahlen der Corona-Infizierten weiterhin notwendig, die Vorgaben der Eindämmungsverordung einzuhalten.

Personen, die auf Grund der siebten Eindämmungsverordnung keine Maske tragen müssen, sind: Kinder bis sechs Jahre, Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mundschutz tragen können.