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Corona 15-Kilometer-Regel schwer zu kontrollieren

Die neue Corona-Regel gilt seit Montag im Landkreis Stendal. Landrat Patrick Puhlmann appelliert an die Bevölkerung.

Von Antonius Wollmann 14.01.2021, 00:01

Stendal l Landrat Patrick Puhlmann (SPD) hat auf einer Pressekonferenz am Dienstag eingeräumt, dass die Einhaltung der 15-Kilometer-Regel im Landkreis Stendal nur sporadisch überwacht werden wird.Weil seit Ende Dezember die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis jenseits der 200 liegt, dürfen sich die Bürger nicht weiter als 15 Kilometer von der Grenze ihrer Einheits- oder Verbandsgemeinde entfernen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 25 bis 250 Euro rechnen.

„Es wird keine flächendeckenden Kontrollen geben“, kündigte Puhlmann an. Gleichwohl befinde man sich im Austausch mit den Einheits-und Verbandsgemeinden und anderen Ordnungsbehörden, um zumindest ein punktuelles Vorgehen zu koordinieren.

Zusätzliches Personal zur Überwachung der Regel könne die Kreisverwaltung nicht abstellen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes des Kreises werden bei der Überwachung der 15-Kilometer-Regel nur in den Ortschaften tätig werden, beschrieb Amtsleiterin Anja Fischer die Strategie ihrer Behörde. „Wir werden gezielt Menschen ansprechen, die sich zu Fuß in den Orten aufhalten“, konkretisierte die Ordnungsamtschefin.

Inwieweit Autofahrer kontrolliert werden, ließ Fischer offen. Ohnehin sind ihre Mitarbeiter nur für den ruhenden Verkehr zuständig. Sie bezweifelte jedoch, ob dies überhaupt sinnvoll sei: „Am SDL-Kennzeichen kann man nicht erkennen, ob sich der Fahrer aus der erlaubten Zone entfernt hat. Auch bei auswärtigen Nummernschildern ist das alles andere als eindeutig.“

Trotzdem stellte Puhlmann die Sinnhaftigkeit der Maßnahme nicht in Frage und appellierte, sich an die Vorgaben zu halten. Das habe mit Eigenverantwortung und gesundem Menschenverstand zu tun, betonte er. „Mobilität einzuschränken, ist sicherlich in sinnvolles Mittel in der Pandemie“, verteidigte Puhlmann die Rechtsverordnung. Er verwies in diesem Zusammenhang an Ausgangssperren im Nachbarbundesland Brandenburg, die ebenfalls nicht vollumfänglich überwacht werden, dennoch einen Effekt zeitigen würden.

Die 15-Kilometer-Regel gilt zunächst bis zum 31. Januar. Der Landrat kann sie jedoch aufheben, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an fünf Tagen hintereinander unter der Marke von 200 liegt.

Auf seiner Homepage hat der Landkreis zudem umfangreiches Kartenmaterial für jede Gemeinde zur Verfügung gestellt.

Mehr Infos und Karten gibt es hier.