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Corona-Regel Wer spricht wann ein Masken-Bußgeld aus?

Ab welchem Inzidenz-Wert müssen Maskenmuffel im Landkreis Stendal ein Bußgeld zahlen und wer darf es aussprechen?

Von Antonius Wollmann 29.10.2020, 07:00

Stendal l Wer im Landkreis Stendal ab einem Corona-Inzidenzwert von 35 gegen die Maskenpflicht verstößt, wird auf jeden Fall zur Kasse gebeten. „Die Verletzung der Maskenpflicht ist gemäß der achten Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalts ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit definiert“, teilt Kreissprecherin Angela Vogel auf Nachfrage der Volksstimme mit. Zunächst hieß es, dass die Landkreise individuell über die Verhängung von Bußgeldern entscheiden könnten.

Befugt, zur Verhängung der Bußgelder, ist das Ordnungsamt des Landkreises. Verstöße gegen die Maskenpflicht würden aber auch von den Mitarbeitern des städtischen Ordnungsamtes und von der Polizei zur Anzeige gebracht werden, wenn der Grenzwert überschritten ist.

Ab einer Inzidenz-Zahl von 35 müssen Maskenmuffel 50 Euro bezahlen. Ab einer Inzidenz von 50 werden 75 Euro fällig. Sachsen-Anhalt ist das letzte Bundesland, das diese Sanktionen eingeführt hat.