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Corona Wenn im Saal die Maske fällt

Richter entscheiden, wie die Maskenpflicht umgesetzt wird. Volksstimme-Leser beschwert sich über vollen Saal im Amtsgericht Stendal.

Von Wolfgang Biermann 12.12.2020, 05:00

Stendal l Die Corona-Pandemie bestimmt – besser beeinträchtigt – auch die alltägliche Arbeit in den Gerichten der Rolandstadt. Die Volksstimme berichtete schon beim ersten Lockdown davon. Dazu erreichte die Redaktion die Anfrage eines recht erbosten Lesers, der jüngst an einer Immobilien-Zwangsversteigerung im Amtsgericht teilnahm.

Was den namentlich in der Zeitung nicht genannt sein wollenden Leser so erboste? Wohl gelte im Gebäude des Amtsgerichts die Maskenpflicht und müsste man am Eingang unter anderem Ankunftszeit und Anliegen eintragen und die Hände desinfizieren. Außerdem müsste man Fragen zum Gesundheitszustand und zu Aufenthalten in Risikogebieten beantworten.Nach Angaben des Lesers fanden sich mehr als 20 an der Immobilie Interessierte ein. Von denen hätte aber eine größere Anzahl im Saal 112 des Amtsgerichts keinen Mund- und Nasenschutz getragen.

Überhaupt sei der Saal 112 den Pandemieeinschränkungen nicht angemessen groß genug. Zudem sei nicht gelüftet worden. Er hätte ein Eingreifen des Rechtspfleger erwartet, der die Zwangsversteigerung leitete. Das sei aber nicht erfolgt.

Im Gebäude gelte eine Verordnung, die auf den aktuellen Pandemieverordnungen des Landes basiere, sagte Amtsgerichtsdirektor Kay Timm dazu auf Nachfrage. Die von ihm verfasste diesbezügliche „Allgemeine Verordnung für Besucher und Verfahrensbeteiligte“ hänge an der Eingangstür zum Gebäude. Aber: Er dürfe den Richtern respektive Rechtspflegern nicht vorschreiben, wie in den Sälen verfahren werde.

„Dem steht die Unabhängigkeit der Richter und Rechtspfleger entgegen“, sagt Timm mit Verweis auf das Grundgesetz Artikel 97 und das Deutsche Richtergesetz. Er wolle aber die Leserbeschwerde zum Anlass nehmen, im Haus nochmals Hinweise betreffs des Verhaltens in den Sälen zu geben.

Auch im Landgericht am Dom gibt es Einschränkungen für Besucher und Beteiligte an Straf- und Zivilverfahren, ähnlich denen, die im Amtsgericht gelten. Richterin Haide Sonnenberg habe diese als amtierende Landgerichtspräsidentin für das Gebäude erlassen, sagte Sprecher Michael Steenbuck. Dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren werde Rechnung getragen, betonte er. Laut Gerichtsverfassungsgesetz sei „die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse öffentlich.“ Der Zugang zu öffentlichen Verhandlungen sei gewährleistet, wobei im Gebäude ein Mund-Nasenschutz zu tragen und der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten sei. Im Saal bestimme wie im Amtsgericht der Vorsitzende Richter, ob eine Maske getragen wird.