Streitfall zwischen Wohnungsunternehmen und Mietern um Regenschutz-Vorrichtungen Die Balkone werden nass – SWG denkt über Umlage nach
Anwohner der Friedrich-Ebert-Straße haben ein Problem. Seit der Renovierung der Häuser 31 bis 39 ist es ihnen untersagt, die bisherigen Regenschutz-Vorrichtungen an ihren Balkonen anzubringen. Ein Angebot der Stendaler Wohnungsbaugesellschaft mbH (SWG) halten viele Bewohner für unzureichend.
Stendal. Der Hinweis zur aktuellen wie problematischen Situation in der Friedrich-Ebert-Straße kam von Carola W.*. Als sie mit ihrem Mann 1977 einzog, konnten sie eine Markise und einen Regenschutz anbringen. Alles schien nie ein Problem. Für den Regenschutz lag sogar eine mündliche Genehmigung eines damaligen SWG-Mitarbeiters vor.
Bis 2009. Dann wurden die Gebäude renoviert. Es sollte einen neuen Anstrich geben und die Wärmedämmung verbessert werden. Soweit auch hier kein Problem.
Doch danach lief alles anders, als einige Bewohner es gewohnt waren und gewünscht hatten. Denn weder die Markisen noch der Regenschutz durften wieder angebracht werden. Vielmehr sollte nun nichts dergleichen vor dem Wetter schützen. Dennoch: Nach einigem Hin und Her erzielten beide Seiten – Mieter und SWG – eine durchaus einvernehmliche Einigung. Die Markisen konnten wieder an ihren Platz; der Regenschutz allerdings nicht. In dieser speziellen Sache ist dagegen seit 2009, seit Ende der Sanierungsarbeiten, keine Bewegung erkennbar.
Beinahe alle Bewohner der Häuser 31 bis 39 haben einen Brief an die SWG unterschrieben, in denen geschildert wird, dass der fehlende Schutz für nasse und dadurch unbenutzbare Balkone sorge. Die SWG entgegnete, dass das Verbot sich auf die alte Version des Regenschutzes beziehe. Ein Statiker soll es empfohlen haben.
Daniel Jircik, der Geschäftsführer des Wohnungsunternehmens, kann den Ärger der Mieter zum Teil nachvollziehen, gibt aber zu bedenken, "dass die Regenabweiser wie zuvor einfach nicht angebracht werden können." In den Jahren, in denen sie an den jeweiligen Häusern montiert waren, sei erheblicher Schaden über Jahrzehnte am Mauerwerk entstanden. Immer wieder war Wasser zwischen Dach und Gebäudehülle geraten. "Wir müssen natürlich auch Sorge dafür tragen, dass die Häuser in ihrer Substanz erhalten bleiben", sagte Jircik dieser Zeitung. Gleichwohl sind ihm die Wünsche der Mieter zum einen bekannt und zum anderen nicht egal. Er will auch eine Diskussion um Gewohnheitsrecht nicht auf die Spitze treiben. Allein das Mietrecht hilft hier keinem so richtig weiter; den Mietern nicht, Jircik auch nicht. Denn er möchte keinen verärgerten SWG-Bewohner ratlos zurücklassen. Dennoch müsse auch auf die Gebäudesubstanz wert gelegt werden.
Man habe nun bei der SWG nach einer Lösung gesucht und auch einen Anbieter für moderne Regenabweiser gefunden. "Natürlich weiß ich, dass 450 Euro eine ganze Stange Geld ist; aber andere Abweiser können wir nicht verantworten." Sein Angebot lautet deshalb: "Ich werde mit unserem Kundenberater noch einmal reden. Vielleicht können wir über eine Modernisierungsumlage eine moderate Lösung finden."
Das erscheint auch für Carola W. ein gangbarer Weg: "Wenn ein angemessener Betrag für den Schutz auf die Miete umgelegt wird, wären wir alle schon zufrieden."
(*Name geändert und der Redaktion bekannt)