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Drogen Ex-Fußballer mit Psychose vor Gericht

Das Amtsgericht stellt das Verfahren um einen 24-Jährigen aus dem Landkreis Stendal ein. Statt Anwalt hatte er seine Mutter dabei.

Von Wolfgang Biermann 01.09.2020, 05:00

Stendal l Weil er als Arbeitslosengeld-Bezieher die Aufnahme einer Arbeit nicht gemeldet und so im Februar dieses Jahres 920 Euro zu Unrecht von der Arbeitsagentur erhalten haben soll, musste sich ein 24-Jähriger aus einem Ort im westlichen Teil des Landkreises Stendal vor dem Amtsgericht verantworten. Die Anklage war kurz und bündig – doch während der Verhandlung stellte sich der Fall als deutlich komplizierter heraus als zunächst vermutet.

Am Ende stellte das Gericht das Verfahren gar ohne jegliche Sanktionen ein. Jedoch gab der Vorsitzende Richter dem bislang nicht vorbestraften 24-Jährigen den dringenden Rat, sich umgehend mit der Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, wie hoch die erhaltene Überzahlung denn tatsächlich gewesen sei und wie viel er noch zurückzuzahlen habe: „Klären Sie das, sonst wird es immer teurer!“

Als Beistand hatte der Angeklagte, der wohl einen erweiterten Realschulabschluss besitzt, bislang aber keine Ausbildung absolviert hat, keinen Anwalt dabei, sondern seine Mutter. Die schien bemüht, ihren Sohn wieder auf den Pfad der Tugend zurückzubringen, von dem er aufgrund seines Drogenkonsums offenbar abgekommen ist.

Demnach sei er vor etwa zwei Jahren aus „Dummheit in einer Beziehung“ mit Cannabis und „Speed“ in Kontakt gekommen. Der Drogenkonsum habe ihren Sohn in eine schwere Krise gestürzt, aus der er jetzt mit professioneller Hilfe herauskommen wolle, sagte die Mutter. Er leide infolge der Betäubungsmitteleinnahme an einer ärztlich attestierten schizophrenen Psychose, habe jetzt aber in Hamburg eine Therapie in Aussicht.

Ihr Sohn sei bis zu einem Unfall vor Jahren ein großes Fußball-Talent mit Ambitionen für höhere Ligen gewesen. Den Fußball aufgeben zu müssen, sei für ihn sehr schwer zu verkraften gewesen. Um ihn aus dem Tal herauszuholen, habe sie sich um Arbeit für ihn bemüht. Dabei handelte es sich ihren Worten zufolge nur um eine Probearbeit, ein Entgelt habe sie gar nicht ausgehandelt. Nur zwei Tage Anfang Februar sei er dort tätig gewesen, dann habe er „die Enge nicht mehr ausgehalten“. Er sei einfach nicht mehr hingegangen. Das Arbeitsverhältnis sei durch die Firma umgehend fristlos gekündigt worden, gab der 24-Jährige zu Protokoll.

Für die zwei Arbeitstage habe er 120 Euro erhalten. Dafür habe er auch Belege. Es gehe also nicht um fast den gesamten Februar, wie von der Agentur angegeben, differenzierte das Gericht daraufhin den Tatvorwurf. Es habe für 27 von 29 Tagen Anspruch auf Arbeitslosengeld bestanden. Hätte er, wie gefordert, die Arbeitsaufnahme „unverzüglich“ gemeldet, wäre die Sache ohne Gerichtsverfahren sicher längst aus der Welt.