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Oberlandesgericht urteilt Durchbruch im Schadensersatzprozess der ALS gegen Müllentsorger Cont-Trans

Betrug bei Müllausschreibung: Die Abfallentsorgungsgesellschaft im Landkreis Stendal (ALS) hat gegenüber der Firma Cont-Trans Anspruch auf Schadensersatz. Wie es in dem Prozess weitergeht.

Von Günther Tyllack 17.01.2025, 13:54
Eine Mülltonne mit dem Logo des Abfallentsorgers Cont-Trans. Die ALS fordert 800.000 Euro Schadensersatz von dem Unternehmen.
Eine Mülltonne mit dem Logo des Abfallentsorgers Cont-Trans. Die ALS fordert 800.000 Euro Schadensersatz von dem Unternehmen. Archivfoto: Mike Kahnert

Stendal. - Das Oberlandesgericht Naumburg hat am Freitag, 17. Januar, geurteilt, dass die Abfallentsorgungsgesellschaft des Landkreises Stendal (ALS) gegenüber der Firma Cont-Trans Anspruch auf Schadenersatz hat. Auf den Tag genau vor einem Jahr hatte das Landgericht Stendal in erster Instanz der Schadenersatzklage der ALS Recht gegeben. Gegen dieses Urteil hatte die Firma Cont-Trans Berufung eingelegt.