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Freispruch Tatvorwurf ist nicht nachweisbar

Vorgewurfen wurde einem Strendaler ein Versuchter Totschlag. Verurteilt wurde er schließlich wegen Sachbeschädigung.

Von Wolfgang Biermann 17.12.2019, 23:01

Stendal l Außer Spesen – fast – nichts gewesen. Getreu diesem geflügelten Wort hat das Landgericht Stendal jüngst einen Stendaler wegen Sachbeschädigung zu 750 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er das Handy seiner Ehefrau zerstört hat.

Angeklagt war der 29-Jährige eines Verbrechens, nämlich des versuchten Totschlags.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im Juni dieses Jahres seine getrennt von ihm lebende Ehefrau vom Balkon ihrer Wohnung im zweiten Stock eines Mehrgeschossers im Wohngebiet Stadtsee gestoßen zu haben. Die 39-jährige Mutter mehrerer Kinder, darunter auch vom Angeklagten, erlitt dabei Brüche am Becken sowie an Rippen und Lendenwirbel. Die Verletzungen waren das Einzige in dem Prozess, was unumstößlich feststand.

Unklar war, ob ein unbeabsichtigter Sturz bei der Flucht vor dem zürnenden Ehemann oder ein Schubsen desselben von der Balkonbrüstung die Ursache war.

Der Angeklagte räumte vor Gericht ein, dass es einen heftigen Streit gab. Und auch, dass er, unter dem Einfluss von Drogen stehend, mit einem Messer auf das Handy seiner Frau eingestochen und es zerstört hat. Die Anklage warf ihm weiter vor, seiner Frau gedroht zu haben, er „mache jetzt ernst“ und werde sie abstechen. Aus Angst sei sie auch auf den Balkon geflüchtet. Er sei ihr nach und habe sie gestoßen.

Doch das bestritt der 29-Jährige, der seit Juni in U-Haft war. Nachdem die Ehefrau in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft jegliche Mitschuld ihres Mannes an ihrem Sturz von sich gewiesen hatte, blieben nur zwei Beweismittel. So hatte eine Nachbarin im Ermittlungsverfahren angegeben, dass sie auf dem Balkon zwei Hände am Körper der Ehefrau gesehen hätte. Vor Gericht schwächte sie ihre Aussage allerdings ab. Sie habe wohl Hände gesehen, aber nicht am Körper der Frau.

Blieb nur das sogenannte Fallgutachten eines Sachverständigen vom Landeskriminalamt. Während dessen schriftliches Gutachten einen Stoß als Ursache des Sturzes vom Balkon bestätigte, relativierte der Sachverständige vor der Schwurgerichtskammer auf Nachfragen sein Gutachten. Der versuchte Totschlag sei nicht nachzuweisen, hieß es im Urteil.

Das ist schon der zweite Prozess in diesem Jahr, der für den 29-Jährigen gut ausging. Schon im August war er vom Amtsgericht freigesprochen worden. Er sollte seiner Ehefrau im Vorjahr gedroht haben, ihr den „Kopf abzuhacken“, wenn sie ihn verlassen würde.

Zudem sollte er sie geschlagen haben. Sie selbst hatte deshalb Strafanzeige gegen ihren Mann erstattet. Wie seinerzeit berichtet, verweigerte sie vor dem Amtsgericht die Aussage. Der Angeklagte wurde daraufhin freigesprochen.