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Fußgängerzone Radfahrer im Visier des Ordnungsamtes

15 Euro kostet es in der Fußgängerzone mit dem Fahrrad zu fahren - gemacht wird es trotzdem.

Von Thomas Pusch 15.03.2017, 00:01

Stendal l Mit steigenden Temperaturen steigt auch wieder der Zahl der Radfahrer in der Stadt. „Und die sind wieder vermehrt in der Fußgängerzone unterwegs“, wurde oftmals beim Volksstimme-vor-Ort-Termin auf dem Sperlingsberg beklagt. Auf Nachfrage brachte Stadtsprecher Klaus Ortmann die zunehmende Anzahl von Radfahrern auch mit dem Wetter in Verbindung, statistisch würden sie jedenfalls nicht erfasst. Das Ordnungsamt sei aber regelmäßig in der Fußgängerzone unterwegs Dabei seien natürlich während der Fahrradfahrverbotszeiten insbesondere die Pedalisten im Visier der Ordnungshüter.

Für die Ahndung von Verstößen ist allerdings die Polizei zuständig. Durch die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes werden bei Feststellung von Verstößen die Personalien aufgenommen und es wird Anzeige bei der Polizei , erstattet. Es wird ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro fällig. Auch die Regionalbereichsbeamten der Polizei haben bei ihren Streifen festgestellt, dass weiterhin geradelt wird. „Wir belassen es aber zumeist bei einer mündlichen Ermahnung“, erklärte Polizeisprecher Mario Neiß.

Die Fußgängerzone in der Breiten Straße zwischen Marienkirche und kurz vor dem Sperlingsberg kann von 19 bis 10 Uhr uneingeschränkt mit dem Rad befahren werden. Der Sperlingsberg selbst ist noch als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, dort ist das Fahrradfahren stets erlaubt. Nach einem Stadtratsbeschluss soll aber auch dort eine Fußgängerzone eingerichtet werden.

In der Zeit von 10 bis 19 Uhr, also während der Hauptgeschäftszeiten, in denen eine große Zahl von Fußgängern in dem Bereich unterwegs ist und Sitzgelegenheiten der Gastronomie und Auslagen der Geschäfte den Straßenraum einengen, muss das Fahrrad geschoben werden.

Laut Straßenverkehrsordnung haben Fußgänger in der Fußgängerzone stets Vorrang. Auch in den Zeiten, in denen das Radfahren erlaubt ist, müssen die Radfahrer besondere Rücksicht nehmen und dürfen höchstens mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein. Das Abstellen von Fahrrädern ist allerdings uneingeschränkt möglich.