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Gericht Drei Prozesse mit großer Brisanz

Das Landgericht in Stendal befasst sich im Januar 2020 mit alten Bekannten. Es geht um Drogen, Erpressung und Todesdrohungen.

Von Wolfgang Biermann 12.01.2020, 09:00

Stendal l Gleich in mehreren Fällen befasst sich die Berufungskammer am Landgericht in diesem Monat mit „alten Bekannten“ und Urteilen des Amtsgerichts, über die die Volksstimme im Vorjahr berichtete.

Im ersten Fall geht es um einen heute 24-jährigen Stendaler, der schon Ende Dezember 2017 wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels und Abgabe von Drogen an Minderjährige vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Im August 2018 stand die Berufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft schon einmal auf der Tagesordnung des Landgerichts. Wegen Erkrankung des Richters fiel der Prozess aber aus. Drei Verhandlungstage hat das Landgericht in diesem Monat dafür vorgesehen.

Ebenfalls drei Prozesstage sind im zweiten Fall im Januar von der Berufungskammer geplant. Dabei geht es für einen gerichtsbekannten 23-Jährigen um versuchte räuberische Erpressung. Das Amtsgericht hatte im September vorigen Jahres den Tatvorwurf als erwiesen angesehen und den geständigen Angeklagten zu 15 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Gemeinsam mit drei vom Landgericht dafür schon verurteilten Mittätern hat der geständige Angeklagte im Auftrag eines Bekannten einen Stendaler im Oktober 2018 im Wohngebiet Stadtsee unter Drohungen und mit Schlägen zur Zahlung von 800 Euro „Strafgeld“ veranlassen wollen.

Zur Übergabe kam indes die vom Opfer informierte Polizei mit einem Spezialeinsatzkommando (SEK) und nahm das Erpresser-Quartett fest. Doch beim Haftprüfungstermin gelang dem 24-Jährigen die Flucht aus dem Amtsgericht. Acht Monate war er nicht auffindbar, stellte sich dann aber freiwillig.

Im dritten Fall geht um einen vielfach vorbestraften Berliner, der 2017 in einem Ortsteil von Tangerhütte einer arglosen Frau, die er über eine Anzeige kennen gelernt hatte, am fünften Tag seines Besuches einen Stoß mit dem Ellenbogen versetzt haben soll. Zudem wurde dem 42-Jährigen zur Last gelegt, dass er der Frau gegenüber Todesdrohungen ausstieß und ihr Handy zerstörte. Der elfjährige Sohn der Frau stellte sich mutig dem Angreifer mit einem Küchenmesser in den Weg, so dass dieser von der Mutter abließ.

„Wenn ich was getrunken habe, bin ich ein Arschloch“, sagte der Angeklagte selbst von sich im Prozess. Nach der Tat war er untergetaucht. Das Amtsgericht verurteilte den obdachlosen 42-Jährigen, der nach eigenen Angaben derzeit bei seiner Schwester in Berlin untergekommen ist, im April vorigen Jahres zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Gegen das ihrer Ansicht nach zu milde Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, die in diesem Monat – wie die anderen beiden Fälle – am Landgericht verhandelt wird.