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Gericht Ein Kilo Gras: 18 Monate Gefängnis

Ein 40-Jähriger aus Tangermünde bunkerte im Auto seiner Ex-Freundin ein Kilo Cannabis. Sie informierte die Polizei.

Von Wolfgang Biermann 09.11.2020, 23:01

Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat einen gerichtsbekannten Tangermünder wegen Besitzes von fast einem Kilo Cannabis im Marktwert von etwa 7500 Euro zu eineinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Für das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Ludwig und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Stendal war am Ende des zweiten Verhandlungstages erwiesen, dass das in dem von ihm genutzten Pkw am 21. September 2018 gefundene Rauschgift dem 40-Jährigen gehörte und nicht dem großen Unbekannten. Das Auto gehörte seiner Freundin.

Nach der Trennung hatte er deren Wagen behalten. Am 20. September 2018 hatte die Ex-Partnerin nach eigenen Angaben den Wagen vom Angeklagten zurückgefordert. Als sie den Kofferraum öffnete, sei ihr penetranter Geruch entgegengeschlagen – Cannabis. Am nächsten Tag habe sie die Polizei informiert, gab sie zu Protokoll.

Der Angeklagte hatte angegeben, dass er das Auto seiner Ex auch anderen überlassen hatte. Wem, daran konnte oder wollte er sich nicht mehr erinnern. Davon wollte er auch nicht abrücken, als die Staatsanwaltschaft ins Feld führte, dass die Polizei seine Fingerabdrücke auf der Plastiktüte gesichert hatte, in der sich das Kilo Rauschgift befand. Zudem war auch eine DNA-Spur gefunden worden, die aber nicht eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden konnte – eine sogenannte Mischspur.

Eindeutig zuordnen konnten die Ermittler nach einem Abgleich mit gespeicherten Daten jedoch weitere Fingerabdrücke auf der Tüte. Sie gehörten einem 33-Jährigen. Dieser wurde zum Prozess aus dem Gefängnis vorgeführt, wo er derzeit in anderer Sache eine Haftstrafe absitzt. Um sich nicht selbst zu belasten, machte er als Zeuge von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. So blieb ungeklärt, wie seine Fingerabdrücke auf die Tüte kamen und ob er womöglich selbst Besitzer oder Lieferant des Angeklagten war.

Während für die Staatsanwaltschaft die Täterschaft des 40-Jährigen mit 19 Strafregistereinträgen eindeutig war, führte sein Verteidiger an, dass in dem Prozess „nur Vermutungen und keine Feststellungen getroffen wurden“. Er forderte Freispruch.

Richterin Ludwig sagte in der Urteilsbegründung, dass es wohl keinen unmittelbaren Tatnachweis gab. „Aber die Fülle an Indizien erlaubt den Schluss, dass der Angeklagte die Drogen besaß.“ Er verfügte über die Autoschlüssel, und der Kofferraum war nicht zugänglich. „Unbekannte Mächte können die Drogen nicht in den Kofferraum geworfen haben“, hieß es weiter in der Begründung der 18-monatigen Haftstrafe, mit der das Gericht der Staatsanwaltschaft gefolgt war.