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Gericht Frau wird für Fehler ihres Mannes verurteilt

Sie ließ ihren führerscheinlosen Partner in Stendal mit ihrem Auto fahren. Dafür, und wegen Diebstahls, muss sie 350 Euro Strafe zahlen.

Von Wolfgang Biermann 09.10.2020, 07:00

Stendal l Das Amtsgericht hatte einen Fall auf dem Tisch, der mehr beinhaltete, als das Zulassen einer Fahrt mit einem Pkw ohne Fahrerlaubnis. Außerdem ging es für eine in Berlin geborene Frau mit bosnischer Staatsbürgerschaft, die in Stendal mit vier Kindern lebt, weder Deutsch versteht noch spricht, um einen Ladendiebstahl. Am Ende befand Strafrichterin Petra Ludwig die 26-Jährige, die selbst keine Fahrerlaubnis besitzt, als schuldig, am 3. Januar dieses Jahres ihren Lebensgefährten, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, ans Steuer des auf sie zugelassenen VW Passat gelassen zu haben. Die von Sozialhilfe lebende Angeklagte wurde zu einer Gesamtgeldstrafe von 350 Euro verurteilt.

Den Diebstahl eines Paares Herrenpantoletten im Wert von 14,95 Euro am 24. April dieses Jahres in einem Stadtsee-Geschäft räumte sie vor Gericht sofort ein. Sie hätte kein Geld gehabt, um ihrem Lebensgefährten die Pantoletten zu kaufen. Darum hätte sie diese in ihren Kinderwagen gesteckt. Als sie das Geschäft verlassen wollte, wurde sie erwischt.

Während der Sachverhalt zum Ladendiebstahl recht schnell aufgeklärt war, gestaltete sich der Prozess um das Zulassen der Autofahrt wesentlich schwieriger. Über einen Dolmetscher erklärte die Angeklagte, der VW Passat würde ihr gar nicht gehören, der stünde im Besitz ihres Lebensgefährten. Er hätte ihn auch gekauft. Und: „Wenn er sagt er fährt, dann fährt er.“ Dagegen könne sie überhaupt nichts machen.

An jenem Tag sei sie mit einem ihrer Kinder im Krankenhaus der Rolandstadt gewesen. Es sollte entlassen und von der Bahnhofstraße nach Hause ins Stadtseegebiet gebracht werden. Ihr Mann hätte sich ans Steuer gesetzt, um das Kind zu holen und sei dabei in eine Verkehrskontrolle geraten. Die Polizei hatte ihm im November wegen Trunkenheit im Verkehr einen vorläufig erteilten deutschen Führerschein abgenommen und einbehalten.

Das diesbezügliche Verfahren gegen den 26-jährigen Bosnier, dessen Asylantrag abgelehnt wurde und der in Stendal im Duldungsstatus lebt, ist offenbar noch nicht abgeschlossen.

Als Zeuge bestätigte er die Angaben der Angeklagten, dass er bestimme, wer mit dem Passat fahren dürfe: „Ich bin Chef von meinem Auto.“ Eigentümer ist er allerdings nicht. Denn als der Verteidiger der Angeklagten dem Gericht den Kaufvertrag für den Passat präsentieren wollte, ging der Schuss förmlich nach hinten los. Denn im Kaufvertrag stand als Käufer der Name der Angeklagten und nicht seiner. Einer der Gründe, die Richterin Ludwig für das Aussprechen der 350 Euro-Geldstrafe anführte, war, dass die Angeklagte nicht einmal versucht habe, die Fahrt zu unterbinden.