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Gericht Haftbefehl gegen psychisch Kranken

Am Amtsgericht Stendal wurde ein Haftbefehl gegen einen psychisch kranken Tangermünder erlassen, weil er wiederholt nicht erschien.

Von Wolfgang Biermann 21.08.2018, 23:01

Stendal l Ein offenbar psychisch kranker Tangermünder beschäftigt seit Jahren die Justiz durch Sachbeschädigungen und Bedrohungen gegen Autobesitzer, darunter auch Nachbarn. Obwohl er als gerichtsbekannt gilt, haben ihn weder Richter noch Staatsanwalt noch seine Verteidigerin je zu Gesicht bekommen. Mehrfach ergingen schriftliche Strafbefehle mit Geldstrafen gegen den 56-Jährigen. Weil er zumindest eine nicht bezahlte, musste er diese ersatzweise schon in der JVA absitzen.

Vor fast genau zwei Jahren berichtete die Volksstimme erstmals über den Angeklagten. Da erging gegen ihn in Abwesenheit nach Verwerfung seines Einspruchs gegen den Strafbefehl eine Geldstrafe von 700 Euro.

Völlig grundlos hatte er gegen das Auto einer Nachbarin getreten und einen Schaden von 1800 Euro verursacht. Zudem hatte er die Nachbarin auch noch bedroht. Die blieb auf den Reparaturkosten sitzen, weil der 56-Jährige von Hartz IV lebt.

Im April dieses Jahres sollte sich der als renitent geltende Mann erneut wegen Sachbeschädigung im besonders schweren Fall verantworten. Dabei ging es unter anderem um eine E-Ladestation, die er demoliert haben soll.

Weil der Angeklagte nicht zum Prozess erschien, beraumte das Gericht für den vergangenen Montag einen neuen Termin an. Es ordnete dazu die Vorführung des Angeklagten durch die Polizei an. Außerdem wurde Dr. Egbert Held, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, als Sachverständiger einbestellt. Der sollte den 56-Jährigen begutachten. So weit der Plan, der aber nicht aufging.

Die Verteidigerin hatte ihren Mandanten, in Absprache mit dem Gericht, telefonisch über die bevorstehende polizeiliche Vorführung informiert. Und so trafen die Beamten in aller Frühe auf ein leeres Nest. Die vom Richter vorsorglich angeordneten Sicherheitsmaßnahmen wurden aufgehoben. Zwei Justizwachtmeister befanden sich vor und zwei weitere im Sitzungssaal.

Nach Ablauf der obligatorischen Wartezeit erklärte Dr. Held, dass er schon am Sonntag mit dem Angeklagten Kontakt aufgenommen habe. Der habe ihn zwar nicht ins Haus gelassen, sei aber zu ihm herausgekommen. Bei einem Blick ins Haus habe er gesehen, dass Fenster und Türen von innen mit Brettern vernagelt sind.

Im Gespräch mit dem 56-Jährigen habe er den Eindruck gewonnen, dass bei ihm eine psychotische Erkrankung vorliege: „Er ist definitiv krank.“ Und: „Bei einer Vorführung ist Widerstand zu erwarten“. Das Gericht erließ Haftbefehl. Der Angeklagte kommt bis zum nächsten Prozesstermin in Haft. Darin soll er auf Schuldfähigkeit untersucht werden.