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Gericht Mann beißt Kontrahenten Daumen ab

Der Angeklagte sieht sich selbst als Opfer und geht vor dem Landgericht Stendal in Berufung. Was ist passiert?

Von Wolfgang Biermann 11.11.2020, 07:00

Stendal l In einem Prozess am Landgericht in Stendal geht es am 19. November um einen im Streit ums Parken und um ein abgebissenes Daumenglied. Die Berufungskammer muss ein Urteil des hiesigen Amtsgerichtes überprüfen und verhandelt in zweiter Instanz auf die Berufung des Angeklagten hin einen Fall von Körperverletzung, über den die Volksstimme vor fast genau einem Jahr schon einmal berichtet hatte.

Das Amtsgericht hatte am Ende des emotionsgeladenen Prozesses am 11. November 2019 einen Autofahrer aus Berlin wegen fahrlässiger Körperverletzung und Beleidigung zu sechs Monaten und einer Woche Gefängnis verurteilt, die Strafe aber für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dazu sollte der heute 45-Jährige 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Zur Mittagszeit am 8. Januar vorigen Jahres war der Berliner in der nördlichen Breiten Straße mit einem 58-jährigen Stendaler erst verbal und dann auch noch tätlich aneinander geraten. Der Stendaler verlor dabei das obere Glied seines rechten Daumens, das von einer Polizistin wieder gefunden wurde. Es konnte im Krankenhaus wieder angenäht werden, bedurfte aber weiterer Behandlung.

„Da muss man ein Zeichen setzen. Wir sind doch hier nicht im wilden Westen“, hieß es in der Begründung des für einen Ersttäter doch ungewöhnlich harten Urteils. Derartigem Handeln „muss ein Riegel vorgeschoben werden“, schließlich habe der Geschädigte „schwerste Verletzungen“ erlitten, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Ludwig in der Begründung des Urteils, mit dem das Gericht weitgehend der Staatsanwältin gefolgt war.

Der Angeklagte hatte sich selbst in der Rolle des Opfers gesehen, nicht des Täters. Beleidigende Beschimpfungen seinerseits schloss er aber nicht aus. Seinen Angaben zufolge hätte ihn der 58-Jährige erst zugeparkt, dann mit rüden Worten provoziert und bei einem erneuten Aufeinandertreffen etwas später unvermittelt hinterrücks angefallen.

Wobei er ihn zunächst gar nicht erkannt haben will. Eventuell hätte ihm der Stendaler bei der Attacke den Daumen in den Mund gesteckt, diesen aber selbst rausgezogen. Dabei könne es zu einem Abriss eines Daumenteils gekommen sein. Zeugen gab es wohl, aber keine, die den Biss gesehen hatten. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Der Kontrahent seines Mandanten habe vor Gericht „die Unwahrheit gesagt“. Der Angeklagte habe „quasi in Notwehr“ gehandelt.

Das sahen Staatsanwältin, Opferanwalt und das Gericht anders. Der Angeklagte sei „überführt durch die Aussage des Opfers“. Der Anwalt des Opfers sprach von einer „Allerweltsgeschichte, die eskaliert ist“. Noch im Saal kündigte der Verteidiger Berufung an.