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Gericht Prozess um Drogenanbau eingestellt

Die Noch-Ehefrau hatte ihren Mann des Drogenanbaus bezichtigt. Die Berufungskammer des Stendaler Landgerichtes stellte den Prozess nun ein.

Von Wolfgang Biermann 05.07.2018, 23:01

Stendal l In zweiter Instanz hat das Landgericht jüngst einen bislang rechtlich unbescholtenen Stendaler von dem Vorwurf freigesprochen, in der Gartenlaube seiner Noch-Ehefrau in einem Stendaler Ortsteil eine Cannabis-Mini-Plantage betrieben zu haben. Die Berufungskammer sah die dem 46-jährigen zur Last gelegten Taten, anders als das Amtsgericht, als nicht erwiesen an.

Ging es um einen Rosenkrieg, bei dem auch vor strafrechtlichen Anschuldigungen nicht haltgemacht wird, oder um eine zusätzliche Einnahmequelle aus dem Anbau von Drogen? Die Frage blieb letztlich ungeklärt.

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten im November vorigen Jahres wegen Drogenanbau und -besitz zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilt. Der Richter damals: „Wer soll es sonst gewesen sein?“.

Gegen das Urteil hatte der Angeklagte, der bis zuletzt die Tat bestritt, Berufung eingelegt. Die Polizei hatte bei einer Durchsuchung der Gartenlaube am 11. Mai vorigen Jahres neben neun Cannabispflanzen auch 24-Setzlinge sowie Utensilien für den Drogenanbau gefunden.

Die Beamten waren von der Noch-Ehefrau wegen vermeintlicher Sachbeschädigung gerufen worden. Ob das nur ein Vorwand war, dem Ex eins auszuwischen und die Beamten von ihr förmlich mit der Nase auf die Cannabispflanzen gestoßen wurden, blieb offen. Offenbar war die Liebe zwischen der Frau und dem gebürtigen Hessen im Laufe der Jahre erloschen.

Ihretwegen war er einst in die Altmark gekommen. Zwei Kinder gingen aus der Ehe hervor. Offenbar verläuft die bereits 2015 vollzogene räumliche Trennung nicht harmonisch. Der Angeklagte nutzte nach dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung die Laube, „wenn sie nicht da war“.

Der Verteidiger hielt das Ganze für einen Racheakt der Frau. Sie hätte „eine Vielzahl von Strafanzeigen gestellt“, nur, um ihrem Ex zu schaden. Sein Mandant konsumiere keine Drogen und hätte sie auch nicht angebaut.

Im März vorigen Jahres soll es demnach Streit um die Bezahlung der Bauarbeiten an der Laube gegeben haben, die nach einem Brand wieder aufgebaut worden war. Er hätte danach „eine Axt genommen, den Putz abgehauen und die Laube nie wieder betreten“, hatte der Angeklagte angegeben. Woher die von der Polizei im Mai entdeckten Cannabispflanzen stammten, wisse er nicht – von ihm jedenfalls nicht.

Schon im September 2016 will die Noch-Ehefrau die Pflanzen erstmals gesehen haben. Sie hätte vermutet, dass er sich „was dazu verdienen“ wollte und ihn angeblich aufgefordert, „das zu entfernen“. Ihre Angaben hielt die Berufungskammer aber nicht für schlüssig und demzufolge nicht ausreichend für eine Verurteilung.