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Gericht Stendal Acht Monate wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Ein in Stendal lebender Mann ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt worden.

Von Wolfgang Biermann 11.11.2018, 00:00

Stendal l Wutentbrannt sprang in der Vorwoche (November 2018) mitten in der Urteilsbegründung ein in Stendal lebender Mann aus dem Elb-Havel-Winkel auf und rannte aus dem Saal 303 im Amtsgericht. So erfuhr der mehrfach vorbestrafte 29-Jährige nicht, warum Amtsrichterin Petra Ludwig ihn denn zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt hatte.

Zum wiederholten Mal war er trotz laufender Bewährung am 7. März 2018 um 18.45 Uhr von der Polizei am Steuer eines Pkw in der Wendstraße angehalten worden. Er besitzt weder eine Fahrerlaubnis, noch war der Golf zugelassen und haftpflichtversichert. Die daran befestigten Kennzeichen waren mit gefälschten Plaketten versehen. Die Erklärung, die er dafür lieferte, klang abenteuerlich. Der Golf gehöre ihm wohl und stünde in der Bahnhofsvorstadt auf einem Parkplatz.

Weil er aber gehört habe, dass Autos ohne Kennzeichen abgeschleppt würden, habe er sich im Internet auf einer ihm nicht mehr erinnerlichen Seite Kennzeichen bestellt, um sie immer wieder mal am Auto anzubringen – ohne damit zu fahren. Er sei völlig überrascht gewesen, als er das Paket aufgemacht und darin die Kennzeichen mit den Plaketten vorgefunden habe, wollte er Gericht und Staatsanwältin weismachen.

Die Fahrt in der Wendstraße versuchte er damit zu erklären, dass es ihm auf der Arbeit an dem Tag „immer schlimmer“ gegangen sei und er deshalb mit dem Auto zum Krankenhaus wollte. Sonst sei er immer mit dem Fahrrad unterwegs, beteuerte er. Im Krankenhaus habe er sich wegen diffuser Schmerzen vorstellen wollen. Er sprach von einer „akuten Magenreizung“, später von einem „Bandscheibenvorfall“. Nachweisen konnte er beides nicht. Wären da nicht seine diversen einschlägigen Vorstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, hätten sich Staatsanwältin und Richterin vielleicht davon überzeugen lassen.

Weil er sich 2016 bei einer Fahrt in einem unversicherten Pkw mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd geliefert hatte und dabei auch noch Drogen eine Rolle spielten, war er vom Amtsgericht zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht hatte im Berufungsprozess die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit währt noch bis Mitte 2020.

Die Bewährung läuft laut Amtsrichterin Ludwig aber „alles andere als rund“. Und so folgte sie weitgehend den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, die allerdings zehn Monate wollte, und verurteilte den Bewährungsversager zu acht Monaten Haft. Dazu kommt nun noch eine dreijährige Sperre vor dem möglichen Neuerwerb einer Fahrerlaubnis. Immerhin attestierte die Bewährungshelferin dem Angeklagten, dass er inzwischen drogenfrei sei.