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Gericht Urteil: Stendal hat Vermögen verschleudert

Das Landgericht Stendal erklärt den Kaufvertrag für das Baugebiet „Sonnenblick“ für „nichtig“. Eine Revision ist möglich.

24.03.2021, 10:00

Stendal l Eine Schlappe für jene, die nun endlich im Stendaler Norden mit der Wohnbebauung beginnen wollten. Der Kaufvertrag für ein 1,4 Hektar großes Grundstück zwischen der Stadtverwaltung und dem Investor PUI GbR ist gestern vom Landgericht für „nichtig“ erklärt worden. Der Preis von 100.000 Euro liege mit mehr als 200.000 Euro weit unter dem damaligen Verkehrswert, den ein Gutachter auf 334.000 Euro geschätzt hat. Die Stadt habe, so Richter Michael Steenbuck, Vorsitzender der Zivilkammer 1 am Landgericht Stendal, ihr Vermögen regelrecht verschleudert.
Mit dem Urteil wären der Kaufvertrag, dem der Stadtrat am 3. September 2018 zustimmte, ungültig und auch die zuletzt gefassten Beschlüsse des Rates zum Bebauungsplan „Zum Sonnenblick“ hinfällig. Vorausgesetzt, das Urteil erlangt Rechtskraft. Denn noch besteht die Möglichkeit für eine Berufung und somit eine Weiterverhandlung am Oberlandesgericht Naumburg oder gar am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Das Zivilverfahren läuft bereits seit 2019, ausgelöst durch die Firma Sewe Tief- und Rohrleitungsbau/Anlagentechnik GmbH. Sie hatte damals 25.000 Euro mehr als die PUI GbR geboten und kam nicht zum Zug. Sie befand, dass das Grundstück unter Wert verkauft wurde und verklagte darum die Hansestadt Stendal.