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Gerichtsbericht 1.750 Euro Strafe für Unfallflucht

In Ausreden ist der vorbestrafte Angeklagte nicht verlegen. Das Stendaler Amtsgericht zeigt sich unbeeidruckt und fällt ein Urteil.

Von Wolfagng Biermann 03.11.2020, 07:00

Stendal l Die Corona-Pandemie hat ein Stendaler als Ausrede gebraucht, um nicht zu dem vom Amtsgericht aufgrund seines Einspruchs gegen einen Strafbefehl angesetzten Prozess wegen Unfallflucht und Trunkenheit im Verkehr zu erscheinen. Genutzt hat es dem wegen Betruges vorbestraften 48-Jährigen aber nichts. Er muss 1.750 Euro Geldstrafe zahlen und noch ein Jahr ohne Fahrerlaubnis auskommen.

Der Angeklagte hatte kurz vor dem Prozess mitgeteilt, er befände sich in amtlich angeordneter Corona-Quarantäne. Nachforschungen des Gerichts zufolge ist diese Angabe aber nicht zutreffend. Richterin Ludwig hatte sich wegen des Wahrheitsgehaltes dieser Entschuldigung an die zuständige Behörde gewandt.

„Der Landkreis weiß nichts von einer Quarantäne des Angeklagten“, sagte Amtsrichterin Petra Ludwig. Demnach würden alle von einer Quarantäne Betroffenen persönlich Bescheid bekommen. Der Name des 48-Jährigen finde sich nicht darunter. „Der Angeklagte gilt somit als nicht entschuldigt“, stellte Ludwig in Übereinstimmung mit der Staatsanwältin fest.

Damit trete die gesetzliche Folge in Kraft, wonach sein Einspruch gegen einen am 14. Juli erlassenen Strafbefehl mit vorgenannter Geldstrafe verworfen werden müsse. Die Ladung zum Prozess sei dem Angeklagten am 20. Juli laut Postzustellungsurkunde nachweislich zugegangen, hatte das Gericht festgestellt. Dafür sprach auch sein Entschuldigungs- versuch.

Der im brandenburgischen Perleberg ansässiger Rechtsanwalt des Angeklagten erklärte, dass er seinem Mandanten die Nachricht auf Anrufbeantworter gesprochen habe, dass das Stendaler Amtsgericht auf dem persönlichen Erscheinen zum Prozess bestehe. Eine Reaktion darauf habe es nicht gegeben, so der Anwalt.

Als Zeugen erschienen waren zwei Polizeibeamte und ein Unfallbeteiligter. Sie wurde ungehört entlassen. Konkret erläutert wurden aufgrund des Fehlens des Angeklagten weder Unfallhergang noch dessen Folgen. Nur soviel:

Am 29. Juni hatte der Angeklagte als Fahrer eines Lastwagens die für ihn Rot zeigende Ampel an der Kreuzung im Norden Stendals – Arneburger Straße/L16/Ortsumfahrung B 189 – überfahren. Dabei war der Lkw mit einem vorfahrtsberechtigten Pkw kollidiert. Der Schaden am Pkw betrug über 3300 Euro. Warum sich der Angeklagte aus dem Staub machte und welche Rolle Alkoholkonsum beim Unfall spielte, blieb im Dunkeln. Dem Angeklagte bleibt die Möglichkeit, per Berufung beim Landgericht das Urteil des Amtsgerichts mit Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug anzufechten. Dazu müsste er allerdings nachweisen, dass er sich zum Zeitpunkt des Prozesses am Amtsgericht tatsächlich in Corona-Quarantäne befand.