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Gewalt Havelberger geht in den Knast

Zweieinhalb Jahre muss ein Havelberger im Gefängnis verbringen. Dem Gericht in Stendal blieb nichts als eine Verurteilung übrig.

Von Wolfgang Biermann 10.03.2020, 11:00

Stendal l Nach nur zwei von drei geplanten Prozesstagen hat das Amtsgericht in der vergangenen Woche einen gerichtsbekannten Havelberger wegen diverser Straftaten zu zweieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Dazu ordnete das Schöffengericht die Einweisung des 25-Jährigen in die Entziehungsanstalt Bernburg (Maßregelvollzug) zur Suchttherapie an.

Außerdem erwartet den Angeklagten möglicherweise noch die Verbüßung einer von einem Gericht in Sachsen zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe.

Zur sogenannten Verfahrensverschlankung hatten sich die Prozessbeteiligten am Stendaler Amtsgericht auf die Einstellung von etwa der Hälfte der insgesamt 18 Anklagen mit zig Straftatvorwürfen verständigt und sich auf die Schwerpunkte konzentriert, als da waren (gefährliche) Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Polizisten), Beleidigung, Bedrohung, Unterschlagung von Fundsachen beziehungsweise Diebstahl, Verstoß gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung.

Zumeist war Alkohol bei den Straftaten im Spiel. Zur Frage der Schuldfähigkeit war ein Gerichtspsychiater als Sachverständiger geladen worden. In seinem Gutachten attestierte dieser dem Angeklagten denn auch in mehreren Fällen verminderte Steuerungsfähigkeit. Daher nahm das Gericht im Urteil auch verminderte Schuldfähigkeit strafmindernd an.

Während sich der Angeklagte in früheren Verfahren hinsichtlich seiner Alkoholsucht wenig einsichtig und therapieunwillig zeigte, bescheinigte ihm der Psychiater nunmehr Therapiewilligkeit und zudem Erfolgsaussichten für die Therapie. Möglicherweise wirkte das drohende Strafmaß ohne Therapie beim Angeklagten einsichtsfördernd.

In einem der schwersten Tatvorwürfe ging es darum, dass der Angeklagte seine Mutter mit einem Siegelring („Totenkopf“-Ring) am Finger blutig geschlagen und mit dem Tode bedroht haben soll. Im Prozess machte sie, wie erwartet, von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

Es blieben aber noch genug andere Tatvorwürfe. So hatte der Angeklagte am 25. Mai vorigen Jahres – ebenfalls mit besagtem Ring am Finger – einen Havelberger verprügelt und verletzt. Der Mann hatte den Angeklagten lediglich dazu aufgefordert, seinen im Stadtgebiet freilaufenden Hund anzuleinen.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei unter anderem einen „Totschläger“ (Teleskopschlagstock). Polizeibeamte waren mehrfach Opfer seiner Schimpf-, Droh- und Beleidigungstiraden. Gleichwohl nur etwa 165 Zentimeter groß, legte sich der Angeklagte immer wieder mit den Polizisten an, bedrohte und betitelte sie unter anderem mit „Scheißbullen“.