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Harte Strafe 4000 Euro und Auto für immer weg

Das Auto weg und 4.000 Euro Strafe, damit muss ein jetzt verurteilter Osterburger leben, der wiederholt ohne Führerschein fuhr.

Von Wolfgang Biermann 05.02.2020, 13:00

Stendal l Das zur Tat benutzte Auto für immer eingezogen, „um weitere Fahrten zu verhindern“, und dazu noch eine Geldstrafe von 4000 Euro. Das Amtsgericht hat unlängst einen gerichtsbekannten Osterburger, der jetzt

im brandenburgischen Perleberg wohnt, wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis recht drakonisch zur Verantwortung gezogen.

Schon am 10. Dezember vergangenen Jahres sollte es um seine (vorläufig) letzte verbotene Fahrt gehen, doch der 25-Jährige fehlte unentschuldigt (Volksstimme berichtete). Darum hatte das Gericht zur zweiten Auflage seine Vorführung durch die Polizei angeordnet. Er entschuldigte sein Fehlen damit, dass er infolge des Umzugs die Ladung nicht erhalten hätte. Immerhin gestand er den Tatvorwurf sofort ein. Leugnen hätte auch nicht viel gebracht, denn eine Polizeibeamtin, die ihn am 9. November um 13.15 Uhr auf der Kreisstraße 1020 in der Nähe von Seehausen am Steuer eines Hyundai festgestellt hatte, war als Zeugin geladen, sie musste aber wegen der geständigen Einlassung des Angeklagten nicht aussagen. „Es ist richtig, ich bin gefahren“, gab er zu.

Angeblich hätte ihn seine Schwester angerufen und um Hilfe gebeten, weil Einbrecher auf ihrem Grundstück seien. Auf dem Weg dahin hätte ihn „die Polizei getroffen“. Der Hyundai gehöre ihm. Den habe er zugelassen und mit Kennzeichen versehen in seiner Garage zu stehen gehabt.

Warum? Wo er doch gar keine Fahrerlaubnis habe, wollten Staatsanwalt und Richter wissen. Die Frage konnte oder wollte er nicht eindeutig beantworten. Er hätte sich just am Tag vor der Tat bei einer Fahrschule angemeldet, gab der als Staplerfahrer tätige Vater von zwei Kindern an.

Seine kleinkriminelle Karriere begann er 2015. Überwiegend ging es dabei um Schwarzfahren mit Bahn und Auto. Elf Eintragungen zählte sein Strafregister bislang. Mit der aktuellen Strafe, die er sofort akzeptierte, ist das Dutzend nun voll. „Ihren Hyundai sehen Sie nie wieder“, hieß es im Urteil. Mit der Einziehung des Pkw (Baujahr 2001) folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts, in der Höhe der Geldstrafe allerdings nicht.

Statt der geforderten 4950 Euro hielt das Gericht 4000 Euro für angemessen und ausreichend. Auf das Verhängen einer Sperrfrist zum Erwerb einer Fahr- erlaubnis verzichteten sowohl der Staatsanwalt in seinem Antrag als auch das Gericht im Urteil.

Damit der Angeklagte nicht weitere Straftaten begeht, sollte man ihm die Chance geben, die Fahrerlaubnis so schnell wie möglich zu erwerben, lautete die Begründung. Nach dem Prozess machte sich der Angeklagte auf zum Bahnhof. Denn die Polizei hatte ihn nur zum Prozess nach Stendal gebracht, um die Rückfahrt musste er sich selbst sorgen.