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Corona Impfpflicht: Wie das Gesundheitswesen im Kreis Stendal vorbereitet ist

Die Impfpflicht steht vor der Tür. Ab dem 15. März müssen Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen geimpft, genesen oder mit ärztlichem Attest befreit sein. Ist die Branche darauf vorbereitet?

Von Andreas König 21.01.2022, 16:04
Die Impfpflicht im Gesundheitswesen wird deutschlandweit am 15. März in Kraft treten. Verschiedene Einrichtungen im medizinischen Bereich im Kreis Stendal sind zuversichtlich, dass sie ihren Betrieb trotzdessen aufrechterhalten können.
Die Impfpflicht im Gesundheitswesen wird deutschlandweit am 15. März in Kraft treten. Verschiedene Einrichtungen im medizinischen Bereich im Kreis Stendal sind zuversichtlich, dass sie ihren Betrieb trotzdessen aufrechterhalten können. Symbolfoto: dpa

Stendal - 2G oder gleich gehen: Mitarbeiter im Gesundheitswesen müssen ab dem 15. März geimpft oder genesen sein, um weiter ihren Beruf ausüben zu dürfen. Wie sind verschiedene Einrichtungen des Gesundheitswesens darauf vorbereitet?