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Corona Inzidenz im Landkreis Stendal unter 100: Wann öffnet die Außengastronomie?

Weitere Lockerungen für den Landkreis Stendal könnten schon Ende Mai in Kraft treten.

Von Mike Kahnert 19.05.2021, 09:25
Bleibt die Inzidenz im Landkreis Stendal konstant unter 100 könnte die Außengastronomie schon am 28. Mai öffnen.
Bleibt die Inzidenz im Landkreis Stendal konstant unter 100 könnte die Außengastronomie schon am 28. Mai öffnen. Foto: dpa

Stendal - Die Inzidenz im Landkreis Stendal ist am 19. Mai unter 100 gesunken. Das Robert-Koch-Institut hat auf seiner Corona-Karte einen Wert von 74 angegeben. Bleibt die Inzidenz fünf Werktage in Folge unter der Marke von 100 wird die Bundesnotbremse zwei Tage später außer Kraft gesetzt. Das Zieldatum wäre somit Freitag, 28. Mai, für Lockerungen im Landkreis Stendal, da der Sonntag und Pfingstmontag nicht zählen.

Lockerungen unter einer Inzidenz von 100

  • Die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr entfällt. Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen sowie das Tragen von Masken.
  • Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Ein Haushalt darf sich mit maximal fünf Personen eines weiteren Hausstandes treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
  • Im Einzelhandel entfällt die Pflicht für einen negativen Corona-Test. Das gilt auch für den Besuch bei Friseuren, Kosmetiksalons und Tattoostudios. Termine müssen weiterhin gebucht werden.
  • Badeanstalten, Schwimmbäder sowie Heilbäder dürfen ihre Außenbereiche öffnen. Besucher müssen einen negativen Corona-Test vorweisen.
  • Die Außengastronomie darf öffnen so fern Kontaktdaten erfasst werden und Kunden einen Negativtest vorweisen. Die Testpflicht besteht nicht für vollständig Geimpfte und Genesene. Eine Terminvergabe ist nicht notwendig. Maximal dürfen sechs Personen an einem Tisch sitzen.
  • Bis zu 25 Personen dürfen im Freien trainieren, einschließlich Trainer. Nur der Trainer muss einen Negativtest vorweisen. Die Trainierenden müssen Kontaktdaten hinterlassen.
  • Camping- und Wohnmobilstellplätze sowie Ferienhäuser, Ferienhausparks, Ferienwohnungen sowie Yacht- und Sportboothäfen dürfen öffnen. Es gilt die Selbstversorgung. Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht erlaubt. Der Personenkreis ist auf maximal sechs Personen beschränkt.
  • Unter freiem Himmel dürfen Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen stattfinden. Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist Pflicht.
  • Veranstaltungen aus beruflichen Gründen wie Meetings, Seminare, Fachveranstaltungen oder Kongresse sind untersagt. Das gilt auch für Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Parteien.
  • Geschlossen bleiben Messen, Ausstellungen, Tanzlustbarkeiten wie Clubs und Diskotheken, Volksfeste, Jahrmärkte, Kinos, Theater, soziokulturelle Zentren, Fitnessstudios, Tanzschulen, Freizeitparks sowie Veranstaltungen mit Angeboten, die der Freizeit und Unterhaltung dienen.

Das Land Sachsen-Anhalt hat derweil weitere Lockerungen bei einem Inzidenzwert unter 100 angekündigt.