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Corona-Maßnahmen Inzidenz unter 150: Diese Corona-Regeln gelten im Landkreis Stendal

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Stendal ist in den vergangenen Tagen gesunken. Darauf hat der Landkreis nun reagiert. Ab Mittwoch (12. Mai) treten neue Regeln in Kraft.

Von Leonie Dreier 10.05.2021, 12:54
Bürger können im Landkreis Stendal ab Mittwoch wieder mit Termin und negativen Corona-Schnelltest in die Geschäfte.
Bürger können im Landkreis Stendal ab Mittwoch wieder mit Termin und negativen Corona-Schnelltest in die Geschäfte. Foto: dpa

Stendal

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Stendal bei unter 150. Somit gelten ab Mittwoch (12. Mai) andere Regeln der bundesweiten Corona-Notbremse. Der Landkreis informiert über die Änderungen.

Corona: Kontakte, Kultureinrichtungen und Sport

Trotz der sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz unter 150 bleiben Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen weiterhin bestehen. Von 22 bis fünf Uhr morgens darf man die Wohnung nicht ohne triftigen Grund (Notfälle, Beruf oder Spaziergang mit Hund) verlassen. In der Zeit zwischen 22 und 24 Uhr darf man aber beispielsweise alleine joggen gehen. Mitglieder eines Haushalts dürfen sich nur mit einer Person eines anderen Haushalts treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht.

Personen dürfen entweder alleine, mit Mitgliedern des Haushalts oder mit einer fremden Person kontaktlos Sport betreiben. Kinder bis 14 Jahren können sich in der Gruppe zu fünft draußen bewegen.

Gaststätten sind weiterhin geschlossen. Speisen und Getränken dürfen bis 22 Uhr entweder geliefert oder außer Haus verkauft werden. Kulturelle Einrichtungen bleiben ebenfalls zu. Autokinos dürfen öffnen. Bürger dürfen die Außenbereiche der botanischen und zoologischen Gärten mit einem anerkannten negativen Corona-Schnelltest besuchen.

Corona: Schulen und Kindertagesstätten

Der Unterricht an Schulen und Hochschulen sowie die Erwachsenenbildung findet im Wechselunterricht statt. Das bedeutet, dass die Klassen geteilt und im täglichen oder wöchentlichen Wechsel in der Schule unterrichtet werden. Die Schüler bekommen für die Zeit zu Hause Aufgaben gestellt. Außerdem sollen Lehrer und Schüler sich zweimal pro Woche testen.

In den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege findet die Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb statt. „Damit gelten die Regelungen vor Schließung der Einrichtung“, sagt Angela Vogel, Pressesprecherin des Landkreises Stendal.

Corona: Einzelhandel und Hotels

Kunden dürfen nach vorheriger Terminvereinbarung („click and meet“) wieder in den Einzelhandel. Dabei sind folgende Einschränkungen zu beachten: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen anerkannten negativen Corona-Schnelltest vorweisen. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Diese Regelung gelten auch beim Friseur-Besuch und Fußpflege. Pro 40 Quadratmeter Ladenfläche darf sich nur ein Kunde aufhalten. Die Geschäfte müssen die Kontaktdaten der Kunden aufnehmen. Vorbestellte Waren können im Geschäft abgeholt werden.

Supermärkte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Gartenmärkte und Großhandel dürfen ohne Terminbuchung öffnen. Auch dort muss die Kundenanzahl limitiert werden, so dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. In allen Geschäften muss eine FFP2-Maske oder ein medizinischer Mundschutz getragen werden.

Touristen dürfen in Hotels nicht übernachten.

Corona: Impfung

Das Impfzentrum in Stendal immunisiert aktuell täglich rund 360 Personen. Ab Dienstag (11. Mai) startet die Großimpfaktion für die Zweitimpfung der über 76-Jährigen in den Einheits- und Verbandsgemeinden. Die Hausärzte im Landkreis bekommen mehr als die Hälfte des gelieferten Impfstoffs. Der Rest geht an die Impfzentren.

„Die Freigabe der Gruppe drei gemäß der Impfverordnung führt zu einem großen Ansturm auf die Impfzentren“, sagt Patrick Puhlmann, Landrat. Aus diesem Grund versuchen mehr Bürger über die Nummer 116117 oder online, einen Termin im Impfzentrum zu bekommen. „Zusätzlicher Impfstoff steht den Impfzentren jedoch nicht zur Verfügung“, erklärt er. So sollten sich Impfwillige auch bei ihrem Haus- oder Facharzt melden. Lehrer, Wahlhelfer und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr werden im Mai keine Sondertermine bekommen. Ob eine Sonderimpfaktion im Juni möglich ist, bleibt aktuell noch offen.